Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17

Gemeinde 2 Wieder lassen wir ein Jahr mit einigen Meilensteinen hinter uns. Sie haben mit einem deutlichen Ja dem Baukredit für den Neubau der Zentrumsüberbauung auf dem Baufeld Ost zugestimmt. Sie haben auch klar grünes Licht für das Projekt «Entwäs­ serung Fahrweid» gegeben, um das Gebiet Fahrweid von der Hochwasserproblematik zu entlasten. Auch die Bauarbeiten auf der Limmattalstrasse schreiten planmässig voran. Für das grosse Vertrauen, welches Sie dem Gemeinderat und der Verwaltung auch in diesem Jahr entgegengebracht haben, danken wir Ihnen. Die Grossbauprojekte werden uns auch im kommenden Jahr begleiten. So ist der Bau­ beginn für die Zentrumsüberbauung Bau­ feld Ost im Frühjahr 2018 geplant. Dann nämlich, wenn die Sanierung der Limmat­ talstrasse abgeschlossen ist. Ebenso ist der Baustart für die Kanalisationsbauten in der Fahrweid im nächsten Jahr vorgesehen. Auch mit den Erneuerungswahlen der Ge­ meindebehörden am 15. April 2018 steht uns ein grosser Tag bevor. Den abtreten­ den Behördenmitgliedern und insbeson­ dere unserem HochbauvorstandWilly Os­ wald und Finanzvorstand Beat Schmid danke ich im Namen des Gemeinderates für ihr langjähriges Engagement für unse­ re Gemeinde. Wir verabschieden sie aus dem Ratsgremium mit den allerbesten Wünschen für die Zukunft. Auf ein ereignisreiches Jahr und bereits schon hinaus auf das nächste Jahr blicken auch unsere zahlreichen Berichterstatter. Wir freuen uns, wenn Sie in der manchmal auch hektischen Adventszeit Zeit finden, sich gemütlich hinzusetzen und in unseren Gemeindenachrichten zu stöbern, um viel Spannendes zu erfahren. Im Namen des Gemeinderates und des Verwaltungsteams wünsche ich Ihnen eine schöne Adventszeit, froheWeihnach­ ten und einen guten Start in ein glückliches und gesundes neues Jahr 2018. Für den Gemeinderat und das Verwal­ tungsteam Michael Deplazes Gemeindepräsident «Zu allem grossen ist der erste Schritt Mut» (Johann Wolfgang von Goethe) Komplexes Baubewilligungsverfahren Neubauten für Ein- und Mehr­ familienhäuser sind immer be­ w i l l i g u n g s ­ pflichtig. Wenn Sie jedoch einen Anbau, Umbau oder sonstige Veränderungen einer beste­ henden Liegenschaft planen, stellt sich immer wieder die Frage, ob es dazu eine Baubewilligung braucht oder nicht. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen dieses komplexe Thema auf einfache Art und Weise erklären. Die gesetzli­ chen Grundlagen für die Bauvorschrif­ ten sind auf Bundes- und Kantonsebene festgelegt. Auf der Gemeindeebene sind die Vorschriften in der Bau- und Zonenordnung geregelt. Anhand von verschiedenen bildlichen Beispielen haben wir versucht, darzu­ stellen, welche Bauvorhaben bewilli­ gungspflichtig sind oder ob auf ein Be­ willigungsverfahren verzichtet werden kann. Damit Ihr Baugesuch auch spedi­ tiv bearbeitet werden kann, ist Ihr Bau­ gesuch möglichst vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen versehen ein­ zureichen. Wir sind uns bewusst, dass wir mit die­ sem Beitrag das komplexe Thema der Baubewilligungen nur ansatzweise er­ klärt haben. Unsere Abteilung Bau und Werke stehen Ihnen bei Fragen betref­ fend Vorabklärungen zu Bauvorhaben jederzeit gerne zur Verfügung. Für Ihre zukünftigen Bauprojekte wünsche ich Ihnen viel Freude und Erfolg. Willy Oswald Hochbauvorstand

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