Geroldswil Gemeindenachrichten 3/18

Gemeinde 4 Schlichtungsbehörde in Zivilsachen Napoleon hat bereits vor mehr als 200 Jahren Friedensrichter eingesetzt. Doch seit dem Amtseid anno 1831 haben sich nicht nur deren Aufgabengebiete und An- forderungsprofil stetig verändert, sondern auch die Gesetze. Seit jener Zeit gleich ge- blieben ist, dass Friedensrichter die erste Anlaufstelle bei Zivilstreitigkeiten sind. Amtsstellung und Aufsichtsbehörde der Friedensrichter/innen Jede Gemeinde hat ein Friedensrichteramt zu betreiben. Die Friedensrichter/innen sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf kommunaler Ebene oder auch «die dritte Gewalt» (Judikative) auf Gemeindeebene genannt. Sie sind dem zuständigen Be- zirksgericht als erste Aufsichtsbehörde unterstellt. Das Stimmvolk wählt die Frie- densrichter auf eine Amtsdauer von sechs Jahren. Administrativ (Entlöhnung, Infrastruktur usw.) sind sie den Gemeinden zugeteilt. Dies bedeutet, dass die Gemeinden den Friedensrichterinnen und Friedensrichtern ein Amtslokal und die nötige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen haben. Die Friedensrichter entlasten die Gerichte, indem eine grosse Anzahl aller Klagen im Schlichtungsverfahren durch Vergleich, Rückzug oder Anerkennung definitiv erle- digt werden können. Sie erledigen imDurch- schnitt über zwei Drittel aller Klagen im Schlichtungsverfahren durch Vergleich, Rückzug oder Anerkennung. Diese hohe Erledigungsquote kommt indessen nicht nur den Gerichten, sondern vor allem auch den Rechtsuchenden zugute. Durch das Schlichtungsverfahren können oft unnötige Prozesse vermieden und zusätzliche hohe Prozesskosten gespart werden. Das Schlichtungsverfahren bietet den Partei- en Gelegenheit, sich über eine Streitsache unter kundiger Leitung in formloser Atmos­ phäre auszutauschen, noch bevor für An- wälte und Gerichte grösserer Aufwand betriebenwerdenmuss. Nicht zu vergessen ist, dass die Friedensrichter/innen häufig Rechtsauskünfte – vor allem das Verfahren betreffend – erteilen (Audienzen) und auch insoweit wertvolle Dienste für die Allge- meinheit leisten. Das Friedensrichteramt Geroldswil stellt sich vor Seit 2009 ist Enrico Denicolà amtierender Friedensrichter in Geroldswil. Im Jahr 2010 absolvierte er eine zweijährige Aus- bildung zum Mediator IRP-HSG an der Hochschule St. Gallen, welche er mit ei- nem Certificate of Advanced Studies (CAS) abgeschlossen hat. Im Anschluss daran besuchte er die dreijährige berufs- begleitende Friedensrichterausbildung (CAS) an der Hochschule Luzern. Seit 2011 engagiert er sich als Vorstandsmitglied beim Schweizerischen Verband der Frie- densrichter und Vermittler (SVFV) sowie als Vorstandsmitglied der Universitären Mediation Schweiz. Dank seiner langjäh- rigen Erfahrung als Friedensrichter und Vermittler gibt er sein Wissen als Dozent und Referent an die auszubildenden Frie- densrichter weiter. Seit 2015 amtet er mit grosser Freude als Präsident der Frie- densrichter und Friedensrichterinnen des Bezirks Dietikon. Die Rolle des Friedensrichters Die Bezeichnung «Friedensrichter» er- scheint widersprüchlich: denn wo Friede herrschen soll, braucht es keine Richter – wo ein Richter nötig ist, besteht kein Friede. Mit Blick auf die Aufgaben des Frie- densrichters – nämlich primär als Frie- densstifter und sekundär als Richter zu wirken – ist die Bezeichnung jedoch durch- aus richtig. Der Friedensrichter ist Vermittler Enrico Denicolà

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