Geroldswil Gemeindenachrichten 1/19

Gemeinde 14 24. März 2019 1. Wahlgang Gesamterneuerungswahlen Kantons- und Regierungsratswahlen für die Amtsdauer 2019–2023 19. Mai 2019 Allfälliger 2. Wahlgang Regierungsrat für die Amtsdauer 2019–2023 20. Oktober 2019 1. Wahlgang Gesamterneuerungswahlen National- und Ständerat für die Amtsdauer 2019–2023 17. November 2019 Allfälliger 2. Wahlgang Ständerat Amtsdauer 2019–2023, sofern am 24. November 2019 keine eidg. Abstimmung durchgeführt wird. Majorzwahlen Der Regierungsrat, der Ständerat, der Ge- meinderat, die Primar- und Oberstufen- schulpflege und die Rechnungsprüfungs- kommission werden im Majorzverfahren an der Urne gewählt. Beim sogenannten Mehrheitsverfahren steht die Persönlich- keit der Kandidierenden im Vordergrund. In der Regel portieren die Parteien die Kan- dierenden oder die parteilosen Kandida- tinnen und Kandidaten werben in eigener Sache. Gewählt ist schliesslich, wer im ersten Wahlgang das absolute Mehr er- reicht hat. Haben mehr Kandidierende das absoluteMehr erreicht, als zu besetzende Sitze vorhanden sind, scheiden diejenigen Kandidatinnen oder Kandidaten mit den wenigsten Stimmen als überzählig aus. Haben weniger Kandidierende das abso- lute Mehr erreicht, als zu besetzende Sit- ze vorhanden sind, findet ein zweiterWahl- gang statt. Dannzumal gilt das relative Mehr. Das heisst, wer diemeisten Stimmen hat, gilt als gewählt. Rechtsmittel Gegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann jeweils innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung der jeweiligen Publikati- on an gerechnet, schriftlich Stimmrechts- rekurs beimBezirksrat Dietikon, Bahnhof- platz 10, Postfach, 8953 Dietikon, erhoben werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2