Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Durchführungsstelle für Zusatzleistungen
Huebwiesenstrasse 34
Postfach 131
8954 Geroldswil
Tel. 044 749 32 44
Fax 044 749 32 90
zl.brinkhaus@geroldswil.ch
Sprechstunden
| Mittwoch | 08.30 – 11.30 Uhr | persönliche Beratung ohne vorgängige Terminvereinbarung |
| Mittwoch | 14.00 – 16.30 Uhr | Termine nur nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr | Termine nur nach Vereinbarung |
Hauptaufgaben
Die Invaliden- und AHV-Rente vermag allein den Lebensunterhalt nicht immer zu sichern. Wer über keine Leistungen einer Pensionskasse verfügt, hat Anspruch auf Zusatzleistungen zur IV resp. zur AHV. Diese Gelder stellen bedarfsbedingte Versicherungsleistungen dar und dürfen nicht mit Sozialhilfegeldern verwechselt werden. Die Prüfung und Ausrichtung der Zusatzleistungen ist der Durchführungsstelle für Zusatzleistungen übertragen.
Ihre Ansprechpartner
Ursula Brinkhaus
Sachbearbeiterin

