Geroldswil Gemeindenachrichten 1/15
Gemeinde 23 Gesundheit Limmattal daHEIM: Kann ich mein Heim frei wählen? Im letzten Tipp «daHEIM – Wann ist es Zeit für den Heimeintritt?» haben wir dargelegt, wie man diesen individuellen Entscheid am besten vorbe- reitet. Weil vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Eintritt mehrere Monate vergehen können, sollte man sich anmelden, wenn man beabsichtigt, innerhalb eines Jah- res in ein Pflegeheim zu ziehen. Niemand muss Angst haben, keinen Platz zu finden. Anrecht auf einen Pflegeplatz Das Pflegegesetz verpflichtet die Gemein- den, ein ausreichendes Angebot an Pfle- geheimplätzen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bereitzustellen. Für das rechte Limmattal erfüllen das Senioren- zentrum «Im Morgen» (Weiningen) und das Pflegezentrum des Spitals Limmattal diesen kommunalen Auftrag. Was aber, wenn es in diesen Pflegeheimen keinen passenden Platz für Sie gibt? Dann ist Ihre Wohngemeinde verpflichtet, Ihnen ein an- deres Angebot zu vermitteln – auch dann, wenn Sie ein spezialisiertes Betreuungs- und Pflegeangebot benötigen. Für die Ge- meinden im rechten Limmattal übernimmt die Anlaufstelle Gesundheit und Alter die Vermittlung und holt bei der Wohngemein- de auch die Kostengutsprache ein. Es herrscht Wahlfreiheit – aber aufgepasst! Bei der Wahl eines Pflegeheimes sind Sie grundsätzlich frei: Sie dürfen auch in ein Pflegeheim ausserhalb Ihrer Ge- meinde oder des Kantons eintreten. Die Krankenkasse und die Gemeinde, in der Sie vor dem Heimeintritt gewohnt haben, bezahlen auch in diesem Fall die gesetz- lich vorgeschriebenen Beiträge an die Pflegeleistungen. Es gilt aber zu beachten, dass bei der Platzvergabe in der Regel die Einheimischen bevorzugt werden. Das be- deutet, dass bei auswärtigen Heimen die Wartezeit meist länger ist. Zudem zahlen Auswärtige oft einen Zuschlag. Klären Sie in jedem Fall ab, ob das gewünschte Heim den von Ihnen allenfalls benötigten beson- deren Pflegebedarf abdecken kann (z. B. Weglaufschutz). Eingeschränkt ist die Wahlfreiheit bei einem notfallmässigen Eintritt. Dann hilft Ihnen die Anlaufstelle bei der Suche nach einem verfügbaren Pflegeplatz. Wenn Sie sich im Spital befinden und in ein Pflege- zentrum eintreten müssen, kümmert sich oft der Spitalsozialdienst um die Platzie- rung. Anschliessend kann entschieden werden, ob eine Rückkehr nach Hause in Frage kommt oder ein Umzug ins Wunsch- pflegeheim. Wohngemeinde informieren Der Umzug in ein Pflegeheim verlangt in jedem Fall eine Adressmutation bei der letzten Wohngemeinde. Einen Schriften- wechsel braucht es nicht. Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Beatrice Feusi, Leiterin Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf: www.gesundheit-limmattal.ch . Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern
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