Geroldswil Gemeindenachrichten 2/15

Gemeinde 23 Wer bezahlt meinen Heimaufenthalt? Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern Viele Menschen machen sich Sor- gen, wie sie ihren Heimaufenthalt be- zahlen sollen. Grundsätzlich ist diese Sorge unbegründet, denn die Aufnahme in ein Pflegezentrum erfolgt unabhängig von der finanziellen Lage der betroffenen Per- son. Allerdings hat die Wahl des Heims Einfluss auf die Kostenbeteiligung der öf- fentlichen Hand. Zusatzleistungen kosten Wenn Sie einen Leistungserbringer mit kommunalem Auftrag wählen, beispiels- weise das Alters- und Pflegeheim Ihrer Gemeinde, werden Ihnen höchstens kos- tendeckende Taxen für Unterkunft, Ver- pflegung und Betreuung verrechnet. Mehrkosten können Ihnen entstehen, wenn Sie anstelle der Pflegeangebote der Gemeinde einen teureren Leistungserbrin- ger wählen oder in ein auswärtiges Heim ziehen. Können benötigte Leistungen nicht von kommunalen Anbietern erbracht wer- den, gehen allfällige Mehrkosten zulasten der Gemeinde. In einem solchen Fall muss die Anlaufstelle Gesundheit und Alter um die Vermittlung eines Leistungserbringers ersucht werden. Wer zahlt was? Die Rechnung von öffentlichen Alters-/ Pflegezentren setzt sich aus drei Elemen- ten zusammen. Pensions-Taxen: Die Kos- ten für Unterkunft, Verpflegung, Besor- gung der Wäsche, Reinigung usw. sind vollumfänglich vom Bewohner zu bezah- len. Betreuungs-Taxen: Sie umfassen alle nicht kassenpflichtigen Leistungen und werden meist pauschal in Rechnung ge- stellt. Darunter fallen Kurse, kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge oder der 24-Stunden-Pikettdienst. Diese Kosten müssen die Bewohner ebenfalls in vollem Umfang selber tragen. Die Hotellerie- und Betreuungstaxen variieren je nach Heim. Anders ist es bei den Pflege-Taxen: Diese richten sich nach dem Bedarf an ärztlich verordneten Leistungen. Die Obergrenze des Selbstbehaltes beträgt gegenwärtig höchstens Fr. 21.60 pro Tag. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Selbstbehalt und zur Franchise verrechnet, welche von der Krankenkasse erhoben werden. Wenn die effektiven Pflegekosten höher ausfallen, werden sie von der Krankenkasse und der letzten Wohngemeinde vor Heimeintritt bezahlt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Und wenn das Geld nicht reicht? Wenn Ihre eigenen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt im Pflegezentrum und die Begleichung der Pflegetaxe nicht (mehr) ausreichen, besteht in der Regel Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/ IV. Wenden Sie sich an IhreWohngemein- de oder die Anlaufstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Beatrice Feusi, Leiterin Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch. Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch.

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