Geroldswil Gemeindenachrichten 3/15

Gemeinde 2 Der Schwerpunkt dieser Ausgabe be- fasst sich mit den Änderungen im Vor- mundschaftswe- sen. Grund dafür ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR), das gemäss Auftrag des Bundes und des Kantons auf 2013 umgesetzt werden musste. Dies bedeutete für die alten Laienbehörden, dass sie durch neue professionelle und regionale Behörden ersetzt wurden. Unsere Behörde des Kindes- und Er- wachsenenschutzes (KESB) hat ihren Sitz in Dietikon. Die Aufgabenteilung ist von Gesetzes wegen klar geregelt. So entscheidet die KESB über die zu treffenden Massnahme, und die Ge- meinden führen und finanzieren diese je nach Anforderung. Die Tatsache, dass man nicht mehr mitentschei- den kann, machte die Zusammenarbeit anfäng- lich etwas schwierig. Mittlerweile sind die ge- genseitige Akzeptanz und der Respekt vor der verantwortungsvollen Arbeit da. Die KESB ver- sucht, wenn immer möglich, die Gemeinden bei komplexen Fällen rechtzeitig miteinzubeziehen. Trotz der Professionalisierung aufseiten der Be- hörde wie auch aufseiten der Mandatsträger braucht es Private, die sich für Leute, die Un- terstützung brauchen, engagieren. Melden Sie sich, wenn Sie sich angesprochen fühlen. Die Aufgabe ist vielseitig und abwechslungsreich. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement für unsere Bevölkerung. Ihre Veronika Neubauer Sozial- und Gesundheitsvorständin Die Professionalisierung im Vormundschaftswesen ist erfolgt! «Es ist nie zu spät für eine gemeinsame Anstrengung für die, die auf unsere Hilfe warten» Norbert Blüm, deutscher Politiker (CDU) Menschen, egal welchen Alters, welcher Herkunft und welchen Vermögens, können in eine Notlage geraten oder sind aufgrund ihrer psychischen oder körperlichen Ver­ fassung nicht mehr in der Lage, ihre persön­ lichen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Aber wer hilft? Und manchmal gilt es sogar, schwächere Mitmenschen vor sich selbst zu schützen oder für ihre persönliche Entwicklung fürsorgliche Massnahmen zu ergreifen. Doch was bedeutet das für den Betroffenen und seine Angehörigen? Nur in wenigen Fällen ist es unumgänglich, dass die Kindes- und Erwachsenenschutz- behörde KESB einschneidende fürsorgeri­ sche Massnahmen ergreift. Dies immer mit dem Ziel, dem hilfs- und unterstützungs­ bedürftigen Menschen seine Selbstbestim­ mung zu erhalten. Dank dem Einsatz eines Berufsbeistandes und des wichtigen nicht mehr wegzudenken­ den privaten Mandatsträgers wird das Ziel in die Tat umgesetzt. Was nüchtern und im täglichen Leben sehr bürokratisch klingt, bringen wir Ihnen in dieser Ausgabe unserer Gemeindenachrichten näher. Wäre das nicht auch eine Aufgabe für Sie? Am 18. Oktober wählt das Schweizer Stimm­ volk seine National- und seine Ständeräte für die nächsten vier Jahre nach Bundes­ bern. In wenigen Tagen dreht sich das Kan­ didatenkarussell und Sie treffen Ihre per­ sönlicheWahl. Doch wie wählen Sie richtig? Damit Ihre Stimme auch wirklich zählt, unterstützen wir Sie mit unserer Wahl­ anleitung. Viele junge Menschen traten nach den Som­ merferien ihre Lehrstelle an. Wussten Sie, dass die Reformierte Kirche seit Mitte August 2015 einen KV-Praktikanten in Zusammenarbeit mit der Brunau-Stiftung ausbildet? In der heutigen Ausgabe geht es um Men­ schen in allen Lebenslagen. Jeder leistet seinen eigenen Beitrag an unsere Gesell­ schaft. Als Gewerbetreibender oder Arzt, als Vereinspräsident, als Azubi, als Beistand oder als Behördenmitglied. Und dies ganz im Sinne von Norbert Blüm. Aber jetzt gehts los. Viel Spass bei dieser Lektüre! Für den Gemeinderat und das Verwal­ tungsteam Michael Deplazes Gemeindepräsident

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