Geroldswil Gemeindenachrichten 3/15
Gemeinde 23 Persönliche Vorsorge (1/3): Patientenverfügung Jeder Mensch will selber entscheiden, welchen medizini- schen und pflegeri schen Massnahmen er zustimmt und wel che er ablehnt. Es können aber Situationen eintreten, in denen das nicht mehr möglich ist, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer fortgeschrittenen Demenzer- krankung. Dann müssen Dritte für Sie ent scheiden. Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille auch dann beachtet wird, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit urteilsunfähig geworden sind. Was gehört in eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie folgende Aspekte regeln: Welche Per son(en) Ihres Vertrauens soll(en) verstän digt werden? Wollen Sie diese Person(en) explizit ermächtigen, an Ihrer Stelle ver bindlich zu entscheiden? Welche lebens verlängernden Massnahmen (Antibiotika- Therapie, künstliche Ernährung, Beatmung, Reanimation usw.) sollen unternommen respektive unterlassen werden? Welche Werte sind Ihnen besonders wichtig? Möchten Sie Organe spenden? Es ist sinn voll, diese Fragen rechtzeitig anzugehen und vertraute Personen zu informieren. Wie erstelle ich eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Adresse muss datiert und eigenhän dig von Ihnen unterschrieben sein. Eine handschriftliche Abfassung oder eine Beglaubigung ist nicht nötig. Vorausset zung für die Gültigkeit ist Ihre Urteilsfähig keit zum Zeitpunkt der Unterschrift. Je präziser Sie die Patientenverfügung für eine bestimmte Situation verfassen, desto einfacher lässt sie sich umsetzen. Es gibt eine ganze Reihe von hilfreichen vorge druckten Vorlagen; auch solche, die auf spezifische Fragestellungen von Men schen mit einer bestimmten Erkrankung ausgerichtet sind. Weiter bieten verschie dene Organisationen Beratungen an (teil weise inkl. Hinterlegung) und verfassen mit Ihnen Ihre individuelle Patientenver fügung – genau so, wie Sie es sich wün schen. Die Anlaufstelle vermittelt Ihnen gerne passende Formulare und/oder Adressen. Es empfiehlt sich, die Verfügung alle zwei Jahre mit dem Hinweis «das ist nach wie vor mein Wille» mit datierter Unterschrift zu bekräftigen respektive neu zu erstellen. Was Sie noch beachten müssen Ihr niedergelegter Wille ist für Ärzte, Spitex, Heime usw. bindend. Wichtig ist jedoch, dass die Patientenverfügung im entscheidenden Moment zur Verfügung steht. Nur so können Sie Ihre Selbstbe stimmung sichern und Ihre Angehörigen sowie das medizinische Personal entlas ten. Mehr dazu in den übernächsten Ge meindenachrichten. Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Beatrice Feusi, Leiterin Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch
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