Geroldswil Gemeindenachrichten 3/16

Gemeinde 22 Website www.umzug.zh.ch aufrufen Zusatzdienste z.B. Hund anmelden Bezahlung Gebühren Umzug abschliessen Personen- identifikation Neue Adresse und Krankenversicherungs- nummer erfassen eUmzugZH – Umziehen leicht gemacht Wer umzieht und sich in einer anderen Gemeinde niederlässt oder dort den Auf- enthalt begründet, muss dies der Gemein- de innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Adressänderung melden. Die Gemeinden und der Kanton Zürich unterstützen die meldepflichtige Bevölkerung bei Wegzug, Zuzug und Umzug innerhalb der Gemein- de. Mit dem neuen elektronischen Ange- bot eUmzugZH müssen Sie sich bei einem Umzug nicht mehr zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Über www.umzug.zh.ch können Sie Ihren Umzug im Kanton Zürich melden. Mit Um- zug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine an- dere Gemeinde des Kantons Zürich ge- meint. Die Adressänderung erfolgt in jedem Fall bei der aktuellenWohngemeinde. Über die Plattform erfassen Sie gleichzeitig Ih- ren Wegzug von der alten Adresse sowie den Zuzug an die neue Adresse. Sämtliche Gebühren begleichen Sie ebenfalls online. Bei einemWegzug in eine Gemeinde eines anderen Kantons können Sie nur die Weg- zugsmeldung mit eUmzugZH durchführen. Sie müssen anschliessend den Zuzug ge- mäss der Vorgaben Ihrer neuen Wohnge- meinde vornehmen. Sprich: Sie müssen sich gegebenenfalls persönlich bei der Ge- meinde anmelden. Wochenaufenthalter können dieses Ange- bot nicht nutzen. Das sollten Sie bereithalten für Ihren eUmzugZH • Sozialversicherungsnummer (AHVN13) • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen (nur bei Wegzug/Zuzug) • Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) Voraussetzungen bei Umzug innerhalb des Kantons Zürich • Sie sind Schweizer Bürger oder ausländischer Staatsangehöriger (ausser Personen mit Ausweis N und S). Voraussetzungen bei Zuzug in den Kanton Zürich • Sie sind Schweizer Bürger oder Staatsangehöriger eines EU/EFTA-Staates und besitzen den Ausweis B oder C. Sie müssen den Wegzug zuerst in Ihrer alten Wohngemeinde melden, wenn diese ausserhalb des Kantons Zürich liegt. Voraussetzungen bei Wegzug aus dem Kanton Zürich • Sie sind Schweizer Bürger oder ausländischer Staatsangehöriger (ausser Personen mit Ausweis N oder S). Sie können den Wegzug bei der Wohn- gemeinde im Kanton Zürich melden. Den Zuzug in Ihrer neuen Gemeinde müssen Sie gemäss deren Vorgaben der Zuzugsgemeinde melden. So funktioniert Ihr elektronischer Umzug auf www.umzug.zh.ch Wegzugsgemeinde prüft und bewilligt Wegzug. Zuzugsgemeinde prüft und bewilligt Zuzug. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Sicherer Datentransfer

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