Geroldswil Gemeindenachrichten 3/16

Gemeinde 9 Beatrice Feusi, Leiterin Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch Finanzen (2/8) – Wer bezahlt meine Hilfsmittel? Zur Erhaltung der L eben s qua l i t ä t , Selbstständigkeit und Sicherheit gibt es immer mehr praktische Hilfsmittel. Diese können gemietet oder gekauft werden – neu oder gebraucht. Die Anlaufstelle berät Sie von der Auswahl über Bezugsadressen bis hin zur Finanzierung. Hier ein kurzer Über- blick über die Finanzierungsmöglichkeiten: Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung Die obligatorische Krankenpflegeversiche- rung vergütet an bestimmte Hilfsmittel (Brillengläser, Inkontinenzprodukte u. a. m.) gesetzlich festgelegte Höchstbeträge. Zu- satzversicherungen übernehmen weitere Kosten. In jedem Fall braucht es eine ärzt- liche Verordnung. Nach einem Unfall ist primär die Unfallversicherung leistungs- pflichtig. Leistungen der IV bzw. AHV Wenn Sie zum ersten Mal ein Hilfsmittel oder Hörgerät beanspruchen, prüft die IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA), welcher finanzielle Anspruch be- Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern steht. Die IV zahlt höhere Beiträge als die AHV an Hilfsmittel wie orthopädische Schuhe, Rollstühle, Lupenbrillen usw. Eine frühzeitige Anmeldung lohnt sich also, zumal die AHV später die Ansätze der IV übernimmt (Besitzstandsgarantie). Auskünfte erhalten Sie bei der SVA (Tel. 044 448 50 00, www.svazurich.ch) . Je nach Hilfsbedürftigkeit erhalten Sie eine pauschale «Hilflosenentschädigung». Diese können Sie frei einsetzen und bei- spielsweise für Hilfsmittel verwenden. Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/ IV (EL) beziehen, haben Sie eventuell einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung der selber getragenen Kosten für Hilfsmit- tel. Wenn Sie keine jährliche EL erhalten, ist eine Rückvergütung trotzdem möglich, falls ein Ausgabenüberschuss entsteht. Lesen Sie die entsprechenden Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch oder ver- langen Sie diese als Merkblätter. IV/AHV- Merkblätter und -Formulare können Sie ebenfalls bei uns oder der AHV/IV bezie- hen ( www.ahv-iv.ch ). Leistungen anderer Institutionen Die Zürcher Krebsliga bietet Betroffenen im Kanton – auf ärztliche Verordnung – gratis ein elektrisch verstellbares Pflegebett an (Tel.0443885501, www.krebsligazuerich.ch) . Vor der Anschaffung eines Hilfsmittels kann es sich lohnen, bei einer geeigneten Stiftung oder einem Fonds anzuklopfen. Wir vermitteln Ihnen gerne Adressen. Und nicht vergessen: Bei der Steuererklä- rung können Sie die selbst getragenen Kosten für Hilfsmittel als Krankheits- oder Behinderungskosten angeben.

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