Geroldswil Gemeindenachrichten 4/16
Gemeinde 23 AkoClean_Ins_GNGeroldswil_140226_5.0_TxtKurven Donnerstag, 27. Februar 2014 13:00:50 Weihnachtsbeleuchtung Die Weihnachtsbeleuchtung ist in der Ad- vents- und Weihnachtszeit üblich und wird von vielen Menschen als festlicher Brauch geschätzt. Dies soll auch weiterhin so sein. Gemäss dem Bundesgericht soll sie jedoch nicht die ganze Nacht leuchten. Unsere Lebensweise hat zur Folge, dass im Siedlungsgebiet auch nachts die Dun- kelheit immer mehr zurückgedrängt wird. Unter dem Sicherheitsaspekt kommt der Aussenbeleuchtung eine wichtige Bedeu- tung zu. Die zunehmende Aufhellung durch Aussenbeleuchtungen wie insbesondere die Weihnachtsbeleuchtung kann jedoch negative Auswirkungen auf die Umwelt wie auch auf die Gesundheit des Men- schen haben. In einem Grundsatzurteil hat das Bundes- gericht deshalb entschieden, dass Licht- girlanden und Zierbeleuchtungen in der Nacht abzuschalten sind. In der Weih- nachtszeit ist die Regelung aber grosszü- gig. Vom ersten Advent bis 6. Januar 2017 sollen die Lämpchen ab 1.00 Uhr bis um 6.00 Uhr abgeschaltet werden. Am ein- fachsten steuern Sie Ihre Weihnachtsbe- leuchtung über eine Zeitschaltuhr. Wir wünschen Ihnen in diesem Sinne eine besinnliche Advents- undWeihnachtszeit. Schalten Sie Ihre Weihnachtsbeleuchtung ab 1.00 Uhr bis um 6.00 Uhr ab
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