Geroldswil Gemeindenachrichten 4/16

Gemeinde 27 Beatrice Feusi, Leiterin Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch Finanzen (3/8) – Wer bezahlt die Hilfe im Haushalt? Können Sie Ihren Haushalt nicht allei- ne besorgen, weil Sie sich beispiels- weise nach einem Spitalaufenthalt erho- len müssen, imWochenbett liegen, krank und/oder behindert sind? Dann bieten sich verschiedene Lösungen an: Sie kön- nen Angehörige beiziehen, eine Haus- haltshilfe bzw. eine (24-Stunden-)Be- treuerin anstellen oder sich mit der öffentlichen Spitex bzw. einer privaten (Spitex-)Organisation behelfen. Je nach- dem müssen Sie einen grösseren oder kleineren Teil der Kosten übernehmen. Leistungen der Gemeinde Das Zürcher Pflegegesetz verpflichtet die Gemeinden, unter anderem die zur Alltagsbewältigung notwendigen Leis- tungen bereitzustellen und mitzufinanzie- ren (Wäsche, Reinigung, Einkauf, Mahl- zeiten). Im rechten Limmattal übernimmt die öffentliche Spitex diese Aufgabe, so- fern eine ärztliche Verordnung vorliegt (Informationen unter Tel. 043 455 10 10 und www.spitex-rechteslimmattal.ch) . Achtung: Wenn Sie sich für einen priva- Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern ten (Spitex-)Anbieter entscheiden, gehen die hauswirtschaftlichen Kosten voll zu Ihren Lasten. Leistungen der Kranken-/ Unfallversicherung Haushaltshilfe gehört nicht zur Leistungs- pflicht der obligatorischen Krankenpfle- geversicherung, in gewissen Zusatzversi- cherungen ist sie jedoch enthalten. Wir empfehlen Ihnen, die Leistungen und Ver- gütungsregelungen abzuklären. Unfallbe- zogene Leistungen sind mit der Unfallver- sicherung zu klären. Leistungen der IV bzw. AHV Je nach Hilfsbedürftigkeit erhalten Sie eine pauschale «Hilflosenentschädi- gung». Diese können Sie frei einsetzen und beispielsweise für die Hilfe im Haus- halt verwenden. Achtung: Noch nicht AHV-berechtigte Angehörige, die Sie im Haushalt unterstützen, erhalten unter be- stimmten Voraussetzungen AHV-Betreu- ungsgutschriften. Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/ IV (EL) beziehen, haben Sie eventuell einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstat- tung der selber getragenen Haushaltshil- fekosten. Wenn Sie keine jährlichen Er- gänzungsleistungen erhalten, ist eine Rückvergütung trotzdemmöglich, falls ein Ausgabenüberschuss entsteht. Lesen Sie unsere Tipps auf www.gesund- heit-limmattal.ch oder unsereMerkblätter. Lassen Sie sich von uns beraten, ehe Sie sich für eine Haushaltshilfe entscheiden. Wir helfen Ihnen gerne, eine optimale Lö- sung (auch betreffend Finanzierung) zu finden.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2