Geroldswil Gemeindenachrichten 1/17
Gemeinde 29 Beatrice Feusi, Leiterin Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch Finanzen (4/8) – Wer bezahlt die häusliche Betreuung? Es gibt viele unter- schiedliche Betreu- ungs- und Entlastungs- angebote, dank denen ein Heimaufenthalt vermieden oder auf- geschoben werden kann. Private Lösun- gen lassen sich mit Angehörigen, Freun- den, Nachbarn, einer (24-Stunden-) Betreuerin, Nonprofit-Organisationen, der öffentlichen Spitex rechtes Limmat- tal oder privaten (Spitex-)Anbietern fin- den. Wir informieren Sie gerne, insbe- sondere auch über die anfallenden Kosten. Hier ein kurzer Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten: Leistungen der Gemeinde Das Pflegegesetz verpflichtet die Ge- meinden, unter anderem die Betreuung bereitzustellen und mitzufinanzieren. Im rechten Limmattal übernimmt die öffent- liche Spitex diese Aufgabe, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt (Informati- onen unter Tel. 043 455 10 10 und www. spitex-rechteslimmattal.ch) . Achtung: Wenn Sie sich für einen privaten (Spitex-) Anbieter entscheiden, gehen die Betreu- ungskosten voll zu Ihren Lasten. Leistungen der Kranken-/ Unfallversicherung Im Gegensatz zur Pflege gehört die Be- treuung nicht zur Leistungspflicht der ob- ligatorischen Krankenpflegeversicherung. Indirekt leistet sie einen limitierten Bei- trag, beispielsweise für Transportkosten in ein Tageszentrum. In gewissen Zusatz- versicherungen ist die Betreuung enthal- ten. Wir empfehlen Ihnen entsprechende Abklärungen – auch bei der Unfallversi- cherung bezüglich unfallbezogener Leis- tungen. Leistungen der IV bzw. AHV Je nach Hilfsbedürftigkeit erhalten Sie eine pauschale «Hilflosenentschädi- gung». Diese können Sie frei einsetzen, beispielsweise für einen Entlastungs- dienst, eine private Betreuerin oder das Tageszentrum. Achtung: Noch nicht AHV- berechtigte Angehörige, die Sie betreu- en, erhalten gegebenenfalls AHV-Be- treuungsgutschriften. Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/ IV (EL) beziehen, haben Sie eventuell An- spruch auf Rückerstattung der selber ge- tragenen Betreuungskosten. Wenn Sie kei- ne jährliche EL erhalten, ist eine Rückvergütung trotzdem möglich, falls ein Ausgabenüberschuss entsteht. Informie- ren Sie sich auf www.gesundheit-limmat- tal.ch und mit unseren Merkblättern. Las- sen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne, eine optimale Lösung (auch betr. Finanzierung) zu finden. Und nicht vergessen: Bei der Steuerer- klärung können Sie die selbst getragenen Betreuungskosten als Krankheits- oder Behinderungskosten angeben. Generalagentur Limmattal, Stephan Egli Kirchplatz, 8953 Dietikon T 044 744 70 77, limmattal@mobiliar.ch mobiliar.ch Unverho t kommt oft. Wir sind für Sie da. Reto Müller, T 044 744 70 61, reto.mueller@mobiliar.ch 160824A04GA
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2