Geroldswil Gemeindenachrichten 2/17
Gemeinde 27 Beatrice Feusi, Leiterin Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch Finanzen (5/8) – Wer bezahlt die Pflege zu Hause? Brauchen Sie Unter- stützung bei der Kör- perpflege? Haben Sie eine Wunde, die ver- sorgt werden muss? Benötigen Sie Hilfe bei den Medikamenten? Dann haben Sie Anrecht auf Pflegeleistungen der Spitex rechtes Limmattal, von (ausser)kantonal zugelassenen privaten Spitex-Organisa- tionen oder Pflegefachpersonen – selbst wenn Sie im Tessin in den Ferien sind oder bei Angehörigen weilen. Was die Gemeinde bezahlt Der Kostenbeitrag der Gemeinde ist ge- setzlich limitiert. Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten! Die Anbieter dürfen keine Wegpauschalen oder Wochenendzu- schläge verrechnen. Achtung: Voraus- setzung ist eine ärztliche Verordnung und eine Bedarfsabklärung durch den Anbie- ter. Erkundigen Sie sich vor der Inan- spruchnahme von Dienstleistungen pri- vater Anbieter bei der Anlaufstelle Gesundheit und Alter. Was die Kranken-/Unfallversicherung übernimmt Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, beteiligt sich auch die obligatorische Krankenversicherung an den Kosten. Zu- sätzlich zu Franchise und Selbstbehalt müssen Sie im Kanton Zürich pro Tag höchstens 8 Franken selber zahlen. Den Rest übernimmt die Gemeinde. Wenn Sie nach einem Spitalaufenthalt noch Pflege benötigen, kann das Spital unter be- stimmten Voraussetzungen für die ersten zwei Wochen eine «Akut- und Über- gangspflege» anordnen. In diesem Fall und nach einem Unfall entfällt Ihr Kos- tenanteil. Wenn Sie eine Zusatz- und/ oder Pflegeversicherung haben, sollten Sie Leistungen und Vergütungsregelun- gen abklären. Leistungen der IV bzw. AHV Je nach Hilfsbedürftigkeit erhalten Sie eine pauschale «Hilflosenentschädi- gung», die Sie frei einsetzen können. Achtung: Noch nicht AHV-berechtigte Angehörige, die Sie pflegen, erhalten un- ter bestimmten Voraussetzungen AHV- Betreuungsgutschriften. Wenn Sie Er- gänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) beziehen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückerstattung Ihres Kostenanteils von 8 Franken pro Tag. Wenn Sie keine jährliche EL erhalten, ist eine Rückvergütung trotzdem möglich, falls ein Ausgabenüberschuss entsteht. Lesen Sie die entsprechenden Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch oder ver- langen Sie diese als Merkblätter. Lassen Sie sich von uns beraten, unter welchen Bedingungen das von Ihnen direkt ange- stellte Pflegepersonal vergütet wird. Und nicht vergessen: Bei der Steuerer- klärung können Sie die selbst getragenen Pflegekosten als Krankheits- oder Behin- derungskosten angeben. Telefon +41 (0)44 745 41 41 www.sommerau-ticino.ch Dietikon‒ Zürich FRAPOLLI «Gusto & Emozioni» «Art of Catering» «Ihregrüne Oase»
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