Geroldswil Gemeindenachrichten 3/17
Gemeinde 8 sen und Abschreibungen für die Investi- tionen). Beseitigung der Hochwasserproblematik ist zwingend Es ist offensichtlich, dass die Gebrauchs- fähigkeit und Funktionstüchtigkeit der heute bestehenden Hauptkanalisationslei- tungen in der Fahrweid zum Zeitpunkt star- ker Regenereignisse zum Erliegen kommt. Die Politischen Gemeinden sowie die Lime- co sind nach übergeordnetem Recht ver- pflichtet, ihre Hauptentwässerungsanlagen in der Fahrweid an die aktuellen Gegeben- heiten anzupassen. Sachwertanlagenmüs- sen zudem laufend so unterhalten werden, dass ihre Substanz erhalten bleibt, die Ge- brauchsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist und keine Personen-, Sach- oder Bauschäden auftreten. Aus diesen Gründen wird den Stimmbe- rechtigten am 24. September 2017 die Ab- stimmungsvorlage zur Beseitigung der Hochwasserproblematik in der Fahrweid unterbreitet. Sie haben die Abstimmungsunterlagen für den Abstimmungssonntag vom 24. Sep- tember 2017 in den vergangenen Tagen er- halten. Darin finden Sie den Beleuchten- den Bericht zum Projekt «Entwässerung Fahrweid». Dieser enthält weiterführende und detaillierte Informationen zur kommu- nalen Abstimmungsvorlage. Gelöste Schachtabdeckungen können Personen- oder Sachschäden verursachen Die vorzeitige Stimmabgabe ist während 15 Werktagen vor demWahl- und Abstim- mungssonntag im Gemeindehaus Geroldswil von Montag bis Freitag während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich. Die persönliche Stimmabgabe am Wahl- und Abstimmungssonntag ist in folgenden Abstimmungslokalen zu folgenden Zeiten möglich: • Gemeindehaus Geroldswil 09.45 – 11.00 Uhr • Fahrweid 10.30 – 11.00 Uhr Die briefliche Stimmabgabe ist unabhängig von den Urnenöffnungszeiten möglich. Diesbezüglich gelten die Bestimmungen gemäss Abstimmungsunterlagen.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2