Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18
11 Gemeinde Das Amt wird durch Gebühren finanziert Die Kosten und Auslagen des Betreibungs- und Gemeindeammannamtes werden durch Gebühren finanziert. ImBetreibungswesen trägt grundsätzlich der Schuldner die Be treibungskosten. Diese sind jedoch vom Gläubiger vorzuschiessen. Auch die ge meindeammannamtlichen Geschäfte wer den durch Gebühren finanziert. Die nicht durch Gebühren gedeckten Betriebskosten tragen die drei Politischen Gemeinden Ge roldswil, Oetwil a.d.L. und Weiningen. Psychologisches Geschick ist gefragt Für die Arbeiten im Betreibungs- und Ge meindeammannamt ist psychologisches Geschick und Empathie notwendig. Der Beamte kann sich nicht hinter einem Schriftstück verstecken, er begegnet dem Schuldner in einer für viele Menschen auch psychisch schwierigen Situation von Angesicht zu Angesicht. Der Betreibungs- und Gemeindeammann sowie seine Mitarbeitenden stehen zwi schen Schuldner undGläubiger. Sie arbeiten in einem Spannungsfeld, in welchem es oft zu unvorhersehbaren, konfliktträchtigen Situationen und konfrontativen Begegnun gen kommt. Es muss mit verwirrten, zu weilen aggressiven, manchmal auch dro henden Klienten gerechnet werden. Der Beamte trifft unliebsame Entscheide vor Ort und teilt diese den direkt betroffenen Personen mit, muss für seine Entscheide vor dem Schuldner, dem Beklagten sowie Dritten einstehen und erlebt dessen Reak tion unmittelbar mit. Vor Ort koordiniert der Vollzugsbeamte die zwangsweise Ausweisung aus Miet- oder Gewerberäumlichkeiten
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