Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18

Gemeinde 27 Helfen Sie mit! Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht vor, dass bei Verlust oder Einschrän­ kung der Handlungs- oder der Urteilsfähig­ keit vormundschaftliche Massnahmen er­ richtet und diese auch durch private Mandantsträger geführt werden. Die Massnahmen werden im Zusammen­ wirken zwischen der hilfsbedürftigen Per­ son und dem Mandatsträger (Beistand) umgesetzt. Mandatsträger sind je nach Massnahme persönlicheBerater, Verwalter der persönlichen Finanz- und Vermögens­ werte, Rechtsvertreter oder alles in einem. Die Mandatsträger werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB in der Fallführung beraten und be­ gleitet. Wir suchen private Mandatsträger. Sie sind geeignet, wenn Sie eine kontaktfreu­ dige Person sind, die schwierige Lebens­ situationen als Herausforderung erachtet, die Personen gerne berät, die ein Flair für administrative Belange hat und so eine persönliche Verantwortung in unserer Ge­ sellschaft übernimmt. Übrigens, das Amt der Mandatsträger wird entschädigt. Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Karl Suter (Abteilungsleiter Soziales) Huebwiesenstrasse 34 8954 Geroldswil Telefon 044 749 32 41 karl.suter@geroldswil.ch • Malen • Renovieren • Bodenbeläge Natel 079 404 36 02 Tel. 044 747 00 75 www.pegros.ch info@pegros.ch Massnahmen wie Beistandschaften wer­ den auf eigenes Begehren oder durch Amtspersonen (Verwaltungspersonen, Ärzte, Psychiater usw.) sowie Angehörige bei der Kindes- und Erwachsenenschutz­ behörde beantragt. Erst nach intensiver Abklärung und Anhörung der Beteiligten wird bei Vorhandensein von Defiziten eine Massnahme angeordnet. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich. Schutz- und hilfs­ bedürftige Menschen brauchen Sie!

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