Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18
Gemeinde 27 Helfen Sie mit! Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht vor, dass bei Verlust oder Einschrän kung der Handlungs- oder der Urteilsfähig keit vormundschaftliche Massnahmen er richtet und diese auch durch private Mandantsträger geführt werden. Die Massnahmen werden im Zusammen wirken zwischen der hilfsbedürftigen Per son und dem Mandatsträger (Beistand) umgesetzt. Mandatsträger sind je nach Massnahme persönlicheBerater, Verwalter der persönlichen Finanz- und Vermögens werte, Rechtsvertreter oder alles in einem. Die Mandatsträger werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB in der Fallführung beraten und be gleitet. Wir suchen private Mandatsträger. Sie sind geeignet, wenn Sie eine kontaktfreu dige Person sind, die schwierige Lebens situationen als Herausforderung erachtet, die Personen gerne berät, die ein Flair für administrative Belange hat und so eine persönliche Verantwortung in unserer Ge sellschaft übernimmt. Übrigens, das Amt der Mandatsträger wird entschädigt. Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Karl Suter (Abteilungsleiter Soziales) Huebwiesenstrasse 34 8954 Geroldswil Telefon 044 749 32 41 karl.suter@geroldswil.ch • Malen • Renovieren • Bodenbeläge Natel 079 404 36 02 Tel. 044 747 00 75 www.pegros.ch info@pegros.ch Massnahmen wie Beistandschaften wer den auf eigenes Begehren oder durch Amtspersonen (Verwaltungspersonen, Ärzte, Psychiater usw.) sowie Angehörige bei der Kindes- und Erwachsenenschutz behörde beantragt. Erst nach intensiver Abklärung und Anhörung der Beteiligten wird bei Vorhandensein von Defiziten eine Massnahme angeordnet. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich. Schutz- und hilfs bedürftige Menschen brauchen Sie!
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