Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18

Gemeinde 31 Patientenverfügung – was Sie beachten sollten Jeder Mensch will selber entscheiden, welchen medizinischen und pfle­ gerischen Massnahmen er zustimmt undwelcheer ablehnt. Es können aber Situationeneintreten, indenendasnicht mehrmöglich ist, beispielsweisenacheinem Unfall oder bei einer fortgeschrittenen De­ menzerkrankung. DannmüssenDritte für Sie entscheiden. DiePatientenverfügung gibt Ih­ nendieGewissheit, dass IhrWilleauchdann beachtet wird, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit urteilsunfähig geworden sind. Was gehört in eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie fol­ gende Aspekte regeln: Welche Person(en) Ihres Vertrauens soll(en) verständigt wer­ den? Wollen Sie diese Person(en) explizit ermächtigen, an Ihrer Stelle verbindlich zu entscheiden? Welche lebensverlängern­ den Massnahmen (Antibiotika-Therapie, künstliche Ernährung, Beatmung, Reani­ mation usw.) sollen unternommen bezie­ hungsweise unterlassen werden? Welche Werte sind Ihnen besonders wichtig? Möchten Sie Organe spenden? Es ist sinn­ voll, diese Fragen rechtzeitig anzugehen und vertraute Personen zu informieren. Wie erstelle ich eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung mit Ihrem Vor- und Nachnamen, IhremGeburtsdatumund Ihrer Adresse muss datiert und eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein. Eine handschrift­ liche Abfassung oder eine Beglaubigung ist nicht nötig. Voraussetzung für dieGültigkeit ist Ihre Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift. Je präziser Sie die Patientenverfügung für eine bestimmte Situation verfassen, desto einfacher lässt sie sich umsetzen. Es gibt eine ganze Reihe von hilfreichen, vorge­ druckten Vorlagen; auch solche, die auf spe­ zifische Fragestellungen vonMenschenmit einer bestimmten Erkrankung ausgerichtet sind. Weiter bieten verschiedene Organisa­ tionen Beratungen an (teilweise inkl. Hinter­ legung) und verfassen mit Ihnen Ihre indivi­ duelle Patientenverfügung – genau so, wie Sie es sich wünschen. Die Anlaufstelle ver­ mittelt Ihnen gerne passende Formulare und/oder Adressen. Es empfiehlt sich, die Verfügung alle zwei Jahremit demHinweis «Das ist nachwie vor mein Wille» mit datierter Unterschrift zu be­ kräftigen beziehungsweise neu zu erstellen. Was Sie noch beachten müssen Ihr niedergelegter Wille ist für Ärzte, Spi­ tex, Heime usw. bindend. Wichtig ist je­ doch, dass die Patientenverfügung im ent­ scheidendenMoment zur Verfügung steht. Nur so können Sie Ihre Selbstbestimmung sichern und Ihre Angehörigen sowie das medizinische Personal entlasten. Lesen Sie auf www.gesundheit-limmattal.ch den Tipp «So werden Ihre Vorsorgedokumente gefunden» oder verlangen Sie bei uns das entsprechende Merkblatt. Beatrice Feusi, Leiterin Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern

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