Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18
Gemeinde 5 Ab 1. Januar 2018 wird die Zusammen arbeit mittels Anschlussvertrag geregelt Auf den 1. Januar 2018 ist das neue Ge meindegesetz in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang gibt es für Zweckverbände zahlreiche Neuerungen. Aufgrund der neuen Ausgangslage wurde überprüft, ob mit dem neuen Gemeindege setz der Zweckverband noch die richtige und sinnvolle Organisationsform ist und es wurden ebenfalls alternative Zusammen arbeitsformen geprüft. Die Verbandsgemeinden und der Vorstand haben sich entschieden, den Zweckver band aufzulösen und die Zusammenarbeit künftig mit einem Anschlussvertrag zu regeln. Diesem Antrag haben die Stimm berechtigten der Verbandsgemeinden an den jeweiligen Gemeindeversammlungen im vergangenen November/Dezember 2017 zugestimmt. Was ändert sich ab 1. Januar 2019 für mich? Die Auflösung des Zweckverbandes und die Neuorganisation mittels Vertrag ist rein organisatorischer Natur. Für Sie als Kunde bleibt alles wie bisher. Der Sitz und das Amtslokal befinden sich weiterhin im Gemeinde haus Geroldswil. Wer steht hinter dem Betreibungs- und Gemeindeammannamt Das Betreibungs- und Gemeindeammann amt Geroldswil-Oetwil-Weiningen erfüllt also alle Aufgaben im Betreibungswesen und des Gemeindeammanns für die drei Politischen Gemeinden. Es wird geführt durch Roger Richard, Betreibungsbeam ter, seinem Stellvertreter Christian Saladin und den weiteren Mitarbeitenden Fabien ne Sommer und Béatrice Wiederkehr. Welche Aufgaben hat das Betreibungsamt? Das Wichtigste in Kürze Der Gläubiger leitet die Betreibung mit dem sogenannten Betreibungsbegehren ein. Dieses muss beim örtlich zuständigen Betreibungsamt abgegeben werden. Nach Empfang des Betreibungsbegehrens erlässt das Betreibungsamt den Zahlungs befehl, der dem Schuldner persönlich zu gestellt wird. Bei der Betreibung auf Pfän dung oder Konkurs hat der Schuldner nun Zeit, die Forderung innert 20 Tagen zu begleichen oder diese innert 10 Tagen zu bestreiten. Das Betreibungsamt ist nun für die Durch führung der Schuldbetreibung verantwort lich. Doch was heisst das? Das SchKG sieht verschiedene Arten der Betreibung vor. Die Betreibung auf Pfändung Die Betreibung auf Pfändung ist am häu figsten und kommt vor allem gegen nicht im Handelsregister (HR) eingetragene Pri vatpersonen, ausserdem für alle öffentlich-rechtlichen Forderungen wie Steuern, AHV-Beiträge sowie für periodische fami lienrechtliche Unterhalts- und Unterstüt zungsbeiträge (Alimente) zur Anwendung. Es findet eine Einzelvollstreckung statt. Das heisst: Es wird vom Vermögen oder Einkommen des Schuldners so viel be schlagnahmt (gepfändet), wie nötig ist, um die Forderung des betreibenden Gläubigers zu decken. Die Betreibung auf Konkurs Die Betreibung auf Konkurs wird gegen im HR eingetragene Einzelpersonen (Einzel firma) und gegen juristische Personen (AG, GmbH usw.) angewendet. Es findet eine Gesamtvollstreckung statt, das heisst, das ganze Vermögen des Schuldners wird be schlagnahmt und liquidiert. Für die Durch führung des Konkurses ist das Konkursamt zuständig. Pfändung eines Privatfahrzeuges
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