Geroldswil Gemeindenachrichten 2/18

Gemeinde 25 Sozialhilfegesetzgebung versus Asylverordnung Asylsuchende, welche der Gemeinde Geroldswil zugewiesen werden, werden aufgrund der Asylfürsorgeverordnung wirtschaftlich unterstützt. Wird das Asylgesuch abgelehnt und können die Personen aus der Schweiz aber nicht weggewiesen werden, gelten sie als vorläufig aufgenommene Personen. Eine vorläufig aufgenommene Person wird seit 2012 von der Sozialhilfe unterstützt. Am 24. September 2017 hat die Zürcher Stimmbevölkerung die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes angenommen. Dies bedeutet, dass die vorläufig aufgenommenen Personen wieder aufgrund der Asylverordnung wirtschaftlich unterstützt werden. Die Gesetzesänderung ist am 1. März 2018 mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2018 in Kraft getreten. Doch was bedeutet dies für die betroffenen Personen und die Gemeinde? Ein Vergleich: Nach geltender Gesetzgebung erstattet der Kanton Zürich den Gemeinden während zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Kanton Zürich einer vorläufig aufgenommenen Person die Unterstützungskosten zurück. Ab 1. Juli 2018 erstattet der Bund die Kosten noch während sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz zurück. Zudem hat die Gemeinde künftig für die Kosten Integrationsmassnahmen wie Arbeitsintegrationsmassnahmen, Deutschkurse für Fremdsprachige und Arbeitsprogramme, Ausbildungsvorbereitungen und Vorlehren aufzukommen. Die Abteilung Soziales schätzt, dass die Gemeinde durch die Gesetzesänderung künftig mit gegen 137 000 Franken Mehrkosten pro Jahr zu rechnen hat. Diese wurden bis anhin durch den Kanton getragen. Unterstützungsleistung für eine Person nach Sozialhilfegesetz (bis 30. Juni 2018) nach Asylverordnung ab 1. Juli 2018 Kostenrückerstattung an die Gemeinde bis 30. Juni 2018 Kostenrückerstattung an die Gemeinde ab 1. Juli 2018 Grundbedarf Fr. 986.– Fr. 528.– 100% 100% Unterkunft Fr. 1150.– Fr. 500.– 100% 100% Integrationsmassnahmen Fr. 2200.– Fr. 2200.– 100% 0% Kosten gehen vollumfänglich z. L. der Gemeinde Wohnsitznahme im ganzen Kanton in der zugewiesenen Gemeinde Für weitereAuskünfte und Informationensteht Ihnen Karl Suter Abteilungsleiter Soziales 044 749 32 41 oder karl.suter@geroldswil.ch gerne zur Verfügung. Die Gesetzesänderung belastet die Gemeinden finanziell

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2