Gemeinde 31 Altersrente in Kürze Lückenlose AHV-Beiträge ab dem Kalenderjahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Kalendermonat vor dem Rentenbeginn. Wie hoch die Vollrente ist, hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen ab. AHV-Renten im Jahr 2018: Antworten auf die häufigsten Fragen. Wie hoch ist die Altersrente? Wer ab dem Kalenderjahr nach dem 20. Geburtstag bis 64 (Frauen) beziehungsweise 65 (Männer) lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält gegenwärtig eine monatliche Altersrente von mindestens Fr. 1175.– und höchstens Fr. 2350.–. Nebst der Zahl der Beitragsjahre hängt die Höhe der Rente auch vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen ab. Die Renten eines Ehepaars sind begrenzt. Ab wann erhalte ich die Altersrente? Frauen erhalten die Altersrente ab dem Kalendermonat nach dem 64. Geburtstag, Männer ab dem Kalendermonat nach dem 65. Geburtstag. Voraussetzung ist mindestens ein volles Beitragsjahr. Für die Auszahlung ist eine Anmeldung bei der SVA Zürich erforderlich, am besten fünf bis sechs Monate im Voraus. Kann ich die Rente früher beziehen? Es ist möglich, die Altersrente ein ganzes oder zwei ganze Jahre früher zu beziehen. Wer die Rente ein Jahr früher bezieht, erhält lebenslang eine um 6,8 % gekürzte Rente. Wer sie zwei Jahre früher bezieht, erhält lebenslang eine um 13,6 % gekürzte Rente. Für einen Vorbezug ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der SVA Zürich erforderlich: Wer zum Beispiel am 15. August 63-jährig wird und danach die Rente beziehen will, muss die Anmeldung spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Es empfiehlt sich aber, die Anmeldung drei bis vier Monate vorher einzureichen. Kann ich die Rente später beziehen? Es ist möglich, die Rente um bis zu fünf Jahre später zu beziehen. Wer die Rente ein ganzes Jahr später bezieht, erhält lebenslang eine um 5,2 % erhöhte Rente. Bei längerem Aufschub steigt der Zuschlag auf bis zu 31,5 %. Gutschriften für Eltern Für jedes Jahr, in dem der Versicherte Kinder unter 16 Jahren hatte, rechnet die Ausgleichskasse eine Erziehungsgutschrift an die Altersrente an. Gutschriften für die Verwandtenpflege Für jedes Jahr, in dem der Versicherte pflegebedürftige Verwandte im selben Haushalt betreut hat, rechnet die Ausgleichskasse eine Betreuungsgutschrift an die Altersrente an. Betreuungsgutschriften erfolgen nicht automatisch: Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, meldet dies jährlich der kantonalen Ausgleichskasse.
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