Geroldswil Gemeindenachrichten 2/18

Gemeinde 35 Finanzen (8/8) – Wer hilft bei der Administration? Wenn Ihre Augen nachlassen und die Hand beim (Unter-)Schreiben zittert.WennAngehörige oder Bekannte sich nicht mehr um Ihre administrativen Probleme kümmern können oderwollen.WennBriefeundFormulareder Versicherungen Bücher mit sieben Siegeln sind – dann können Sie sich helfen lassen. Vertrauenspersonen Natürlichmussmanbei Geldangelegenheiten grösste Vorsicht walten lassen. Lesen Sie dazuunsereTipps «Wemübergebe ichmeine persönlichen Angelegenheiten?», «Klarheit verhindert unschöne Auseinandersetzungen» sowie «Vollmacht». Es gibt aber Hilfsorganisationen und Personen, denen man trauen kann. Treuhanddienste von Pro Infirmis und Pro Senectute Pro Infirmis (bis 65) bzw. Pro Senectute (ab 65) vermittelt Ihnen eine kompetente freiwilligePerson,mit der SieEinzahlungen, dieKorrespondenz mit Ämtern, Abrechnungen mit der Krankenkasse und vieles mehr gemeinsamerledigen können. DieArbeit der Freiwilligenwird jährlichvoneinemprofessionellen Treuhanddienst überprüft. Damit ist höchste Seriosität gewährleistet. An den Kosten des Treuhanddienstes beteiligen Sie sich je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Kontakt: www.proinfirmis.ch, Tel. 044 299 44 11; www.pro-senectute.ch, Tel. 058 451 52 00. Vorsicht mit «Treuhändern» Wenn Sie lieber einen Treuhänder beiziehen möchten, sollten Sie bedenken, dass dieser Titel in der Schweiz nicht geschützt ist. Jedermann kann sich «Treuhänder» nennen, auch ohne entsprechende Ausbildung. Beachten Sie daher Folgendes: • DieTitel «Treuhänderin/Treuhändermit eidgenössischem Fachausweis» oder «Eidg. dipl. Treuhandexperte» sind geschützt. • Mitglieder vonTreuhandSuisse (www.treuhandsuisse.ch) oder EXPERTsuisse (www. expertsuisse.ch)sindehervertrauenswürdig. • Prüfen Sie die Referenzen und/oder holen Sie eine Zweitmeinung ein. • Treffen Sie verbindlicheAbmachungen, damit Ihre Angelegenheiten auch bei einem personellenWechsel jederzeit und langfristig ausgeführt werden. WennSiekeinegeeignetePersonfinden, bietet das Gesetz eine Lösung: Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann auf Antrag eine Beistandsperson oder eine/n Mandatsträger/inernennen, die sich Ihrer Angelegenheiten annimmt. Beatrice Feusi, Leiterin Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Für Ihre Fragen: Telefon 043 455 10 17 oder info@gesundheit-limmattal.ch Ergänzende Informationen und weitere Tipps auf www.gesundheit-limmattal.ch Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern Anlaufstelle Gesundheit und Alter Für Ihre Anliegen: 043 455 10 17 www.gesundheit-limmattal.ch Wie Sie bei Krankheit, Behinderung und Unfall Ihr Leben meistern

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