Geroldswil Gemeindenachrichten 4/18
Sie sind verpflichtet, für den Babysitter ab dem ersten Franken AHV-Beiträge zu bezahlen, wenn sie oder er Jahrgang 2000 hat oder älter ist. Ausgenommen sind sogenannte Sackgeldjobs für junge Erwachsene bis 25. Das Wichtigste in Kürze zum Thema AHV-Beiträge für den Babysitter. Wer ist beitragspflichtig? Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist obligatorisch bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), der IV (In validenversicherung) und der EO (Er werbsersatz für Militärdienst und bei Mutterschaft) versichert. Daraus ergibt sich die Beitragspflicht. Im Jahr 2018 sind beitragspflichtig: – Erwerbstätige mit Jahrgang 2000 und älter. Beitragspflichtig ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag bis Ende des Mo nats, in dem der 64. Geburtstag (Frau en) bzw. der 65. Geburtstag (Männer) liegt. Wer darüber hinaus erwerbstätig ist, bleibt so lange beitragspflichtig, wie er arbeitet, profitiert aber von ei nem Freibetrag. – Nichterwerbstätige mit Jahrgang 1997 und älter. Beitragspflichtig ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis Ende des Monats, in dem der 64. Geburtstag (Frauen) bzw. der 65. Geburtstag (Männer) liegt. Was gilt für Privathaushalte mit Babysitter? Im Privathaushalt ist jede bezahlte Tätig keit beitragspflichtig, egal ob bar bezahlt oder in Naturalien (z. B. Verpflegung). Ausgenommen sind einzig sogenannte Sackgeldjobs: Löhne bis 750 Franken pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr, sofern der Arbeitnehmer im betreffenden Kalen derjahr höchstens 25-jährig wird und kei ne Sozialversicherungsbeiträge verlangt. Dies betrifft die Jahrgänge 1993 bis 2000. Ist auch ein kleiner Lohn beitragspflichtig? Löhne bis 2300 Franken pro Arbeitgeber und Kalenderjahr sind beitragsfrei. Der Arbeitnehmer kann aber verlangen, dass Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Ausgenommen sind Privathaus halte (inkl. Hauswartung) und Arbeitge bende im Kulturbereich (Tanz- und Thea terproduzenten, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen, Schulen im künstlerischen Bereich): Sie sind in jedem Fall verpflich tet, Sozialversicherungsbeiträge abzu rechnen. Wie bezahle ich die Beiträge? Wie Sie zum Arbeitgeber werden und die Beiträge richtig abrechnen, erfahren Sie auf der Website www.svazurich.ch . Für den Babysitter AHV-Beiträge zahlen? Steinhaldenstrasse 22 8954 Geroldswil 044 405 42 42 info@all-clean.ch www.all-clean.ch Unterhaltsreinigung • Gebäudereinigung • Hauswartung Spezialreinigung • Fensterreinigung 24
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