Geroldswil Gemeindenachrichten 1/19

So wählen Sie richtig 12 Gemeinde Am 24. März 2019 beziehungsweise 20. Oktober 2019 werden die Kantons- und Regierungsrätebzw. dieNational- undStän- deräte für die Amtsperiode 2019–2023 neu gewählt. Selbstverständlich finden zusätz- lich zu den Wahlen in diesem Jahr auch diverse Abstimmungen statt. Der richtige Zeitpunkt also, um Sie über das Wichtigs- te für eine reibungslose Stimmabgabe zu informieren. Ihre Abstimmungsunterlagen Spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin erhalten Sie die Abstimmungsunterlagen. Darin enthalten sind: • der persönliche Stimmrechtsausweis • die Wahl- und/oder Abstimmungszettel • ein Stimmzettelcouvert • die Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen Wenn auch selten, kann es in verein- zelten Fällen vorkommen, dass die Abstimmungsunterlagen nicht eintreffen. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit und Be- völkerung, Tel. 044 749 32 00. Diese stellt ein Duplikat des Stimmrechtsausweises aus und lässt Ihnen die Abstimmungsun- terlagen nochmals zukommen. So stimmen Sie richtig ab Der Stimmrechtsausweis ist persönlich und berechtigt Sie zur einmaligenStimmab- gabe. Er muss unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, gelten die abgege- benen Stimm- und Wahlzettel als ungültig eingelegt und fallen ausser Betracht. Wei- tere wichtige Informationen finden Sie auf derRückseite IhresStimmrechtsausweises. Wichtig: Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis! Füllen Sie die Stimm- und Wahlzettel ei- genhändig und handschriftlich aus. Sie können Ihre Stimme brieflich oder persön- lich abgeben. Bei der brieflichen Abstim- mung legen Sie die Stimmzettel in das da- für vorgesehene Stimmzettelcouvert und verschliessen dieses. Den unterschriebe- nen Stimmrechtsausweis und das Stimm- zettelcouvert legen Sie in das Antwortcou- vert, verschliessen dieses ebenfalls, und retournieren es per Post oder werfen es direkt in den Briefkasten der Gemeinde- verwaltung. Achten Sie auf die Zustellfrist der Post. Das Abstimmungscouvert ist mit einer B-Post-Frankatur versehen; die Zustellung kann bis zu 5 Werktage dauern. Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben. Dies können Sie entweder drei Wochen vor demAbstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung tun oder amAb- stimmungssonntag selbst an den Urnen. Dabei sind die Urnenöffnungszeiten zu be- achten. Wir zählen auf Ihre Stimme.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2