Geroldswil Gemeindenachrichten 1/19
28 Gemeinde Erwerbstätigkeit im Rentenalter AHV-Beitragspflicht 2018 für Erwerbstä- tige im Rentenalter: Antwort auf die häu- figsten Fragen. Ich bin 68-jährig und noch erwerbstätig. Muss ich AHV-Beiträge bezahlen? Ja. Sie sind beitragspflichtig, solange Sie erwerbstätig sind. Sie profitieren aber von einem Freibetrag. Wie hoch ist der Freibetrag? Fr. 1400.– im Monat oder Fr. 16 800.– im Jahr. Beitragspflichtig ist nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt. Wenn jemand für mehrere Ar- beitgebende arbeitet, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Was gilt bei Arbeit in einem Privathaus- halt? Für Frauen undMänner imRentenalter gilt der Freibetrag auch hier. Erhalte ich dank meiner Beiträge eine hö- here Rente? Nein. Die Beiträge, die Sie im Rentenalter leisten, haben keinen Einflussmehr auf Ihre Rente. Es sind reine Solidaritätsbeiträge. Wie bezahle ich die Beiträge? • Arbeitnehmende leisten die Beiträge gemeinsam mit dem Arbeitgeber in Form von Lohnprozenten. Verantwort- lich für die Anmeldung bei der zustän- digen AHV-Ausgleichskasse ist der Arbeitgeber. • Selbständigerwerbende leisten die Beiträge nach Höhe des Erwerbsein- kommens abzüglich Freibetrag. Wer zusätzlich unselbständig erwerbstätig ist, hat für jede dieser Tätigkeiten Anspruch auf den Freibetrag. Selb- ständigerwerbende, die noch keiner Ausgleichskasse angehören, sind verpflichtet, sich bei der kantonalen Ausgleichskasse oder einer Verbands- ausgleichskasse anzumelden. AHV-Beitragspflicht 2018 für Erwerbstätige im Rentenalter: Antwort auf die häufigsten Fragen. Wir helfen weiter. ako clean Lenggenbachstrasse 3 8951 Fahrweid T. +41 44 774 17 17 info@akogroup.ch www.akogroup.ch Unterhaltsreinigung Hauswartungen Spezialreinigungen
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