Geroldswil Gemeindenachrichten 2/19

Gemeinde 13 Meilenstein im Dezember 2019 Mit dem Gestaltungsplan wird das Bau- projekt Baufeld Hotel rechtlich abgesi- chert. Dessen Festsetzung durch die Ge- meindeversammlung ist damit der nächste wichtige Meilenstein, damit das Projekt weiter vorangetrieben werden kann. Der Projektperimeter BaufeldHotel umfasst die Liegenschaft Huebwiesenstrasse 36, den geplanten Ergänzungsbau mit Woh- nungen, dasevangelisch-reformierteKirch- gebäude sowie die beidenWohnblöcke der Baugenossenschaft Schönheim, deren Freiräume sowie die Erschliessung. Er steht unabhängig vom Dorfplatz und den weite- ren Zentrumsliegenschaften und hat keinen Einfluss auf deren künftige Nutzung. Damit die städtebaulichen und raumplane- rischen Erkenntnisse aus demStudienauf- trag in einem Sondernutzungsplan als ver- bindlich erklärt werden, hat die Planpartner AG, Zürich, im Auftrag der drei Grundei- gentümer auf der Basis des Siegerprojek- tes den Privaten Gestaltungsplan erarbei- tet.Mit demSondernutzungsplaneinerseits den detaillierten Perimeter sowie die auf die geplanten Überbauungen abgestimm- ten Baubereiche festgelegt und anderer- seits Vorschriften über die Erschliessung, die Nutzweise, die Gestaltung, die Freiflä- chen und Umgebungsgestaltung, die Par- kierung sowie umweltrechtlichen Aspekte usw. erlassen. Der Gemeinderat hat den privaten Gestal- tungsplan am 23. April 2019 genehmigt und zur öffentlichen Auflage und Vorprüfung verabschiedet. Diese findet vom 26. April 2019 bis zum 27. Juni 2019 statt. Während dieser Zeit prüft das Amt für Raumentwick- lung den Gestaltungsplan und gleichzeitig kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Die Unterlagen können auf der Gemeinde- verwaltung, AbteilungPräsidiales, 1. Stock, während der üblichen Schalteröffnungs- zeiten oder auf der Gemeindewebsite un- ter der Rubrik Amtliche Publikationen ein- gesehen werden. Nach der Auflagefrist werden die einge- gangenen Einwendungen gemeinsam mit der Planpartner AG und dem Architekten- team geprüft und fliessen gegebenenfalls ein. Anschliessend wird der Private Ge- staltungsplan der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019 zur Festsetzung vorgelegt. Damit dieser in Kraft gesetzt werden kann, bedarf es nach der rechts- kräftigen Festsetzung durch die Stimm- berechtigen der Genehmigung durch die Kantonale Baudirektion. Das Architektenteam erarbeitet nun in den nächsten Monaten das Bauprojekt mit detailliertem Kostenvoranschlag aus, damit im Frühjahr 2020 das Baubewilli- gungsverfahren in dieWege geleitet wer- den kann. Der Perimeter Gestaltungsplan Gemeindezentrum, Teil 1

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