Geroldswil Gemeindenachrichten 2/19

Gemeinde 5 Die Belastung der Gemeinden und Städte durch die Sozialausgaben ist kantonsweit sehr unterschiedlich. Mit Sparprogrammen und Steuererhöhungen zulasten ihrer Ein- wohnerinnenundEinwohnermüssenStädte und Gemeinden für die überproportionalen 3'580 3'676 4'074 3'300 3'400 3'500 3'600 3'700 3'800 3'900 4'000 4'100 4'200 Steuerkraft pro Kopf im Vergleich ■ Geroldswil ■ Bezirk Dietikon ■ Kanton Zürich Die Steuerkraft von Geroldswil lag im vergangenen Jahr gar tiefer als im Bezirk Dietikon Nur zwei der Bezirksgemeinden zahlen in den Finanzausgleich -268'165 4'203'916 44'009'370 737'275 6'588'812 0 15'694'503 -11'559'691 952'871 1'977'326 3'805'456 -20'000'000 -10'000'000 0 10'000'000 20'000'000 30'000'000 40'000'000 50'000'000 Kostenaufkommen,währendandereStädte und Gemeinden dank niedrigen Kosten so- gar die Steuern senken können. Der Hand- lungsdruck ist ausgewiesen. Dringendmuss darüber beraten werden, wie die unter- schiedlicheBelastung durch die Sozialaus- gaben künftig neu und auf mehrere Schul- tern verteilt werden kann. Ein möglicher Ansatz besteht darin, wenn der kantonale Anteil bei der Sozialhilfe und den Ergän- zungsleistungen erhöht wird, so wie das beispielsweise die Arbeitsgruppe Sozial- kosten, inder sich verschiedeneGemeinden und Städte zusammengeschlossen haben, schon länger fordern. Haushaltsgleichgewicht fordert ausgeglichene Rechnung Bis jetzt wurden die Mehrausgaben durch Vermögensabbau beglichen. Die Brutto- verschuldungnahmentsprechendzu.Grund- sätzlich sollte es jedochmöglich sein, lang- fristig Schulden abzubauen. Dazu müssen allerdings Ertragsüberschüsse erzielt wer- den. Mit demneuen Gemeindegesetz, wel- ches seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, wird der Druck inRichtung ausgeglichenem Finanzhaushalt weiter erhöht. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass ab Budget 2019 derGemeindesteuerfusssofestgesetztwird, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist. Der mittel- fristigeAusgleich soll der Verschuldung der Gemeindehaushalte vorbeugen. Werden Aufwandüberschüsse nicht innert ange- messener Frist durch Ertragsüberschüsse kompensiert, sinkt das Eigenkapital bis hin zumBilanzfehlbetrag. Der Bilanzfehlbetrag ist Ausdruck davon, dass eine Gemeinde ihre Aufgaben nicht mehr durch Steuer- undGebühreneinnahmen erfüllen kann und sich zunehmend verschuldet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Mittelfristigkeit des Haushalt­ gleichgewichts auf acht Jahre festgelegt und beschlossen, dass das Ziel des Haus- haltausgleichs die drei zurückliegenden Rechnungsjahre, das laufende Rechnungs-

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