Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20
Gemeinde 11 • Wirtschaftliche Hilfe: Fr. –345 000.– • Asylwesen: Fr. –22 000.– • Andere Bereiche (zusammengefasst): Fr. 87 000.– Die Hauptgründe der Budgetabweichung liegen in den Bereichen Jugendschutz und wirtschaftliche Hilfe. Die ausserfamiliäre Platzierung für eine Sonderbeschulung in einem Internat oder Schulheim wird der politischen Gemeinde jeweils erst kurz vor der Platzierung mitgeteilt. Eine genaue Budgetierung ist in diesem Bereich nicht möglich. In derWirtschaftlichen Hilfe zeichnen sich immer mehr die beiden Abstimmungen vom 24. September 2017 ab. Damals hat der Stimmbürger die Änderungen des Ge- setzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Heimfinanzierung) mit knapp 74,5% Ja-Stimmen und die Än- derungdesSozialhilfegesetzes (Aufhebung Sozialhilfeleistungen für Vorläufig Aufge- nommene) mit über 67,2% Ja-Stimmen angenommen. Diese beidenAbstimmungs- entscheide haben direkte Auswirkungen auf die Kostenentwicklungen in der wirt- schaftlichen Hilfe und im Asylwesen. Durch die Annahme der Änderungen der Heimfinanzierung hat der Kanton die so genannten Versorgertaxen, in der Regel Fr. 245.– pro Kind und Tag, an die Gemein- de delegiert. Denn seit dieser Abstimmung sinddieVersorgertaxenSchuldender Eltern und nicht mehr Schulden des Kantons. Da aber die wenigsten Eltern diese Schulden selbst tragen können, haben sie Anspruch darauf, dass die Wirtschaftliche Hilfe die Versorgertaxen finanziert. Zu einer weiteren Verlagerung der Kosten vom Kanton zur Gemeinde hat die zweite Abstimmung vom 24. September 2017 ge- führt. Der Wechsel der Personengruppe Vorläufig Aufgenommene von der Sozial- hilfe zur Asylfürsorge hat wohl einen ge- ringeren Grundbedarf für die Betroffenen bewirkt. Doch wiegt der neue Kostener- satzmodus weit höher in der Rechnung der Gemeinde Geroldswil. Denn für Ausländer mit weniger als 10 Jahren ununterbroche- nem Aufenthalt im Kanton Zürich werden 100% der Sozialhilfekosten rückerstattet. Vorläufig Aufgenommene entsprachen bis zur besagten Abstimmung dieser Perso- nengruppen. Nachder Abstimmungbesteht lediglich noch eine Erstattung der Kosten in Form der Bundespauschale von Fr. 36.– pro Tag und Person, aber nur während sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Dieser Wechsel der gesetzlichen Zustän- digkeit, alsoweg von der Sozialhilfe hin zur Asylfürsorge, kostet dieGemeindeGerolds- wil Fr. 203 000.– weniger Einnahmen in der Wirtschaftlichen Hilfe undMehrausgaben im Asylwesen von Fr. 22 000.–. Trotz nicht oder kaum beeinflussbaren Ausseneinflüssen ist die Abteilung Sozia- les und Gesundheit jederzeit bestrebt, frühzeitig auf diese einzugehen, um Kos- tensteigerungenmöglichst minim zu halten und Einnahmen schnell zu generieren.
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