Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20
Gemeinde 23 Die Gemeindeführungsorganisation GFO stellt sich vor Ausgangslage In unregelmässigen Abständen können neuartige Krankheiten nationale wie auch internationale Notlagen hervorrufen. Pandemien bedrohen die Länder Kontinen- ten-übergreifend. Wie Sie unweigerlich miterlebt haben, verbreitete sich das Coronavirus Covid-19 in den Monaten Ja- nuar und Februar 2020weltweit rasant und mit unterschiedlichen Auswirkungen auf dieeinzelnen Länder. In schwer betroffenen Ländern wurden ganze Regionen weitge- hend vom Verkehr abgeschnitten, Veran- staltungen untersagt und Personen in Quarantäne versetzt. Die WHO hat in der Folge offiziell die Pandemie ausgerufen. In der Schweiz hat der Bundesrat am 28. Februar 2020 die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coro- navirus erlassen. Dabei wurden Veranstal- tungen mit über 1000 Personen verboten und für öffentliche oder private Veranstal- tungenmit weniger als 1000 Personen eine Risikobeurteilung durch die zuständige kantonale Behörde auferlegt sowie Ver- haltensregeln bekannt gegeben. Am16.März 2020hat derBundesrat bekannt gegeben, dass die ausserordentliche Lage ausgerufenwird. Es wurden verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung der Pande- mie ergriffen wie zum Beispiel strikte Abstands- und Hygieneregeln, Reisebe schränkungen, vorübergehende Betriebs- schliessungen usw. Die ausserordentliche Lage wurde vorerst bis zum 19. April 2020 festgelegt und in einem weiteren Schritt bis zum 24. April 2020 verlängert. Am 24. April 2020 erfolgte durch den Bun- desrat die Bekanntgabe eines Ausstiegs- fahrplans sowie erste Lockerungen der bestehenden Massnahmen in einzelnen betroffenen Gewerbebereichen ab dem 27. April 2020. Eine zweite Phase von Lo- ckerungen wurde für den 11. Mai in Aus- sicht gestellt. Einsatz GFO Der Gemeinderat Geroldswil hat die Ent- wicklung der Pandemie bereits früh mit- verfolgt und entsprechend bereits am 9. März 2020 informell und mit Zirkular- beschluss vom 17. März 2020 formell die Gemeindeführungsorganisation GFO ein- gesetzt. Die GFO kommt bei ausserordent- lichen Lagen zur Bewältigung von Ereig- n i s sen w ie Umwe l t ka t as t r ophen , Pandemien usw. zum Einsatz. Gemäss § 8, Abs. 3 des Kantonalen Be völkerungsschutzgesetzes bestellen die Gemeinden ihre Führungsorgane. Der Regierungsrat entscheidet, wann eine ausserordentliche Lage vorliegt und wann sie als beendet gilt. Er ist zuständig für die strategische Führung, die Informati- onsführung und für Unterstützungsbegeh- ren bei ausserkantonalen Behörden. Die aktuelle ausserordentliche Lage ist derzeit zeitlich bis zum 8. Juni 2020 beschränkt. Die GFO der Gemeinde Geroldswil setzt sich wie folgt zusammen: • Sicherheitsvorstand Martin Conrad Chef GFO • Gemeindepräsident Michael Deplazes Mitglied • Sozial- und Gesundheitsvorsteherin Veronika Neubauer Mitglied • Gemeindeschreiber Gregor Jurt Mitglied • Abteilungsleiter Soziales und Gesundheit Karl Suter Berater • Gemeindepolizei Martin Küng Berater • Assistentin des Gemeindeschreibers Jana Gubler Protokollführerin Was ist der Auftrag der GFO? Die GFO wurde durch den Gemeinderat am 17. März 2020 beauftragt, die für die Gemeinde Geroldswil erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, welche für die Bewältigung der ausserordentlichen La- ge erforderlich sind. Die Massnahmen haben in Anwendung von § 1ff. des Be- völkerungsschutzgesetzes des Kantons Zürich und abgestützt auf die angeord- neten Massnahmen des Bundes und des Kantons Zürich zu erfolgen. Für die Be- wältigung der ausserordentlichen Lage übt die GFO auch den Vollzug der gemein- depolizeilichen Aufgaben im Sinne der Polizeiverordnung der Gemeinde Gerolds- wil aus. Die externe und interne Kommu- nikation die ausserordentliche Lage be- treffend fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der GFO. Die GFO kann des Weiteren fi- nanzielle Mittel, welche zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage wie aber auch der vorgelagerten Lagen erforderlich sind, im Rahmen der Gemeinderatskom- petenzen beschliessen.
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