Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20
25 Gemeinde Neues Coronavirus: Lockerung der Massnahmen Ab 11. Mai (2. Etappe) Geöffnet oder gestattet Obligatorische Schulen (Primar- und Sekundarstufe I) Präsenzunterricht bis 5 Personen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und weitere Ausbildungsstätten) Prüfungen in Ausbildungsstätten Einkaufsläden und Märkte Reisebüros Museen, Bibliotheken und Archive (ohne Lesesäle) Breitensport ohne Körper- kontakt (maximal in 5er- Gruppen, ohne Wettkämpfe) Leistungssport und Sport in Profi-Ligen (ohne Wettkämpfe) Restaurants für 4er-Gruppen und für Eltern mit Kindern Weiterhin gilt Abstand halten Hygiene beachten Möglichst Home-Office Seit 27. April (1. Etappe) Voraussichtlich ab 8. Juni (3. Etappe) - Bau- und Gartenfachmärkte - Coiffeur- und Kosmetiksalons - Einrichtungen zur Selbstbedienung - Physiotherapie und Massage - Alle Eingriffe in sämtlichen Gesundheitseinrichtungen - Treffen von mehr als 5 Personen - Weitere Schulen und Ausbildungsstätten - Theater und Kinos - Zoos und botanische Gärten - Schwimmbäder - Gottesdienste - Bergbahnen Stand: 4. Mai 2020 Sportanlagen für Trainings Öffentlicher Verkehr mit dichterem Fahrplan Geöffnet oder gestattet Voraussichtlich geöffnet oder gestattet rung der wirtschaftlichen Belastung auf- grund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus ermächtigt, ohne dass solcheBeschlüsse vorerst von der Gemein- deversammlung gutgeheissen werden müssen. Vorübergehend (aktuell bis 8. Juni 2020) sind denGemeindevorständen also ausser- ordentliche Kompetenzen zugewiesen. Die Gemeinden können so, während das gene- relle Veranstaltungsverbot gilt, wichtige Beschlüsse fassen. Diese Beschlüsse dienen dem Schutz der öffentlichen Ord- nung und Sicherheit und insbesondere der Abwehr von wirtschaftlichen und sozialen Notständen. In Frage kommen diverse Massnahmen (Liquiditätsversorgung von Unternehmen und selbständig Erwerben- den, Umgangmit Steuerforderungen, Schul- den und Forderungen, Unterstützungsleis- tungen usw.). Die ausserordentlichen Kompetenzen beziehen sich auf konkrete Beschlüsse im Zusammenhang mit den skizzierten Massnahmen. Ausstiegsfahrplan Seit dem 30. April 2020 befasst sich die GFOmit derWiedereröffnung der Gemein- deverwaltung und demdamit verbundenen Dienstleistungsangebot unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen. Die GFO hat dazu ein Konzept erstellt, welches sich amAusstiegsfahrplan des Bundesra- tes ausrichtet. Mehr dazu lesen Sie im nachfolgenden Artikel.
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