Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20
Gemeinde 27 Ausstiegsfahrplan des Bundesrats und Wiedereröffnung der Gemeindeverwaltung Ausgangslage Der Bundesrat hat am 16. April 2020 entschieden, die Massnah- men zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus ab dem 27. April 2020 schrittweise zu lockern. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene sind jedoch nach wie vor gültig und unbedingt einzuhalten. Die GFO (Gemeindeführungsorganisation) hat am 17. April 2020 klar an den bisher getroffenenMassnahmen und Organisationen festgehalten. Die GFO hat entschieden, dass die Verwaltung bis zum 10. Mai 2020 in der aktuellen Organisationsform belassen wird. Das heisst, dass die Verwaltung wie bisher geschlossen bleibt und nur geführte Termine auf Voranmeldung anbieten kann. Die Schutzmassnahmen, insbesondere Abstands- und Hygiene- massnahmen, bleiben aufrechterhalten und sind zwingend um- zusetzen. Die GFO hat den Gemeindeschreiber mit der Erarbeitung einesWiedereröffnungskonzeptes, angelehnt an den Ausstiegs- fahrplan des Bundesrates, beauftragt. Ausstiegsfahrplan Bundesrat Die Wiedereröffnung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens soll gemäss Bundesrat in drei Etappen erfolgen: Erste Etappe am 27. April 2020 Diese Etappe ist bereits umgesetzt. Zweite und dritte Etappe: 11. Mai und 8. Juni 2020 In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber hat der Bundesrat am 29. April gefällt. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai be- schliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen. Etappen je nach Entwicklung der Epidemie Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit ver- streichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinwei- sungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen. Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infek- tionsketten wieder aufnehmen: Infizierte Personen sollen früh- zeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden. Dazu werden eine erweiterte Teststrategie, ein Contact-Tracing- Konzept und eine App entwickelt, die über Kontakte mit infizier- ten Personen informiert. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährde- te Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.
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