Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20

Gemeinde 29 Wiedereröffnung Gemeindeverwaltung (inkl. Bibliothek, Hallenbad und Innenbereich der Abfallsammelstelle) ab Montag, 11. Mai 2020, bis Freitag, 5. Juni 2020 Am 30. April 2020 hat die GFO ein 3-phasiges Konzept zur Wie- dereröffnung der Gemeindeverwaltung und dem damit verbun- denen Dienstleistungsangebot unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen genehmigt. Das Konzept richtet sich am Ausstiegsfahrplan des Bundesrates aus und setzt voraus, dass sich die ausserordentliche Lage stabilisiert und nicht verschlech- tert. Die Phase 1 wurde am 30. April 2020 ausgelöst. Dies heisst, dass die Gemeindeverwaltung (inkl. Bibliothek) seit Montag, 11. Mai 2020, die Schalter-Dienstleistungen der Verwal- tung (Betreibungsamt, Steueramt, Einwohnerkontrolle, Präsidi- ales, Finanzen) wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Bevölkerung anbietet. Die Öffnungszeiten der Verwaltung wurden per Montag, 11. Mai 2020, wie folgt angepasst: Mo 07.30–11.30 Uhr / 14.00–18.30 Uhr Di–Do 08.30–11.30 Uhr / 14.00–16.30 Uhr Fr 08.30–14.30 Uhr Für spezifische Dienstleistungen, welche am Schalter nicht an- geboten werden, sind Termine auf Voranmeldung innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten bis auf Weiteres zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für die Dienstleistungen der Abteilungen Soziales- und Gesundheit und Bau- und Infrastruktur (mit Aus- nahme Abgabe Baugesuche, Einsicht öffentliche Aktenauflagen). Die Bibliothek hat ab dem 11. Mai 2020 ihren Betrieb unter Inte- gration eines Schutzkonzeptes ebenfalls wieder aufgenommen. Das Hallenbad sowie der Innenbereich der Abfallsammelstelle bleiben bis vorerst am 8. Juni 2020 geschlossen. Es ist zu beachten, dass der Zutritt zur Gemeindeverwaltung (Schalterbereiche Betreibungsamt, Einwohnerkontrolle, Steuern, Finanzen, Präsidiales) während der Phase 1 auf gleichzeitig maxi- mal 5 Personen beschränkt ist. Die Beschränkung gilt allgemein und wird auch für Familien angewendet. Bis zum Einlass ist aus­ serhalb der Verwaltung zu warten. Der Einlass in die Verwaltung wird durch einen Mitarbeitenden überwacht und geregelt. In den Schalterbereichen wurden Abstandsstreifen montiert. Die Be- stuhlung in den Foyers undAufenthaltsbereichenwurde reduziert. Die Desinfektionsstelle imHaupteingangsbereich ist zwingend zu benutzen. Von der 5-Personen-Beschränkung ausgenommen sind Personen, welche einen Termin auf Voranmeldung vereinbart haben. Dieje- nigen, welche einen vereinbarten Terminwahrnehmen, sind nach wie vor geführt abzuholen und hinauszubegleiten. Die GFO wird die Phase 1 in einer Sitzung am 22. Mai 2020 über- prüfen und gegebenenfalls ab 8. Juni 2020 lockern oder auch wieder verschärfen. Wenn die Gegebenheiten es erlauben, wird in den Phase 2 die Öffnung der weiteren Aussenbetriebe (Abfall- sammelstelle «Innenbereich» und Hallenbad) vorbereitet. Die Phase 3 des Wiedereröffnungskonzeptes sieht vor, dass ab Montag, 8. Juni 2020, nach Möglichkeit das gesamte Dienstleis- tungsangebot der Gemeindeverwaltung (inkl. Bibliothek, Hallenbad und Innenbereich der Abfallsammelstelle) wieder verfügbar ist. Dabei ist zu beachten, dass allfällige Hygiene- und Abstandsbe- stimmungen und Ähnliches denjenigen des Bundes und des Kantons Zürich angepasst werden. Die bestehenden Schutzmass- nahmen werden stufenweise gelockert. Im Weiteren wird auch das Versammlungsverbot laufend überprüft. Dies gilt insbeson- dere für allfällige Personenbeschränkungen innerhalb der Ver- waltung oder für Gemeindeversammlungen und Veranstaltungen allgemein. Die GFO bleibt bis zur Normalisierung der Lage einge- setzt. Es erfolgt weiterhin eine laufende Kommunikation mittels Gemeindewebsite. Die GFO bedankt sich bei allen freiwilligen Helfern und Organisa- tionen sowieMitgliedern des Verwaltungspersonals, welche sich in den vergangenen Wochen zugunsten der Bewältigung der vorliegenden ausserordentlichen Lage eingesetzt haben.

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