Geroldswil Gemeindenachrichten 4/20
Gemeinde 5 bei den Fällen handelt es sich um die je- weilige Gesamtzahl, welche während der entsprechenden Jahre Leistungen bean- sprucht haben, ohne Rücksicht auf die Bezugsdauer (Anzahl Monate) während des entsprechenden Jahres. Für die Gesamtabweichung pro Jahr wer- den die Differenzen begründet. Dabei be- schränken wir uns auf die wesentlichen Kostenarten, was zu geringfügigen Diffe- renzen zur Gesamtabweichung führt. Eine detaillierte, differenzlose Auflistung sprengt den Rahmen dieses Artikels für die Gemeindenachrichten. Demographie In der wirtschaftlichen Sozialhilfe werden Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre, Erwachsene bis 54 Jahre sowie Personen über 55 Jahre unterschieden. Die Sozial- hilfebehörden haben jungen Erwachsenen per Sozialhilfegesetz eine Berufsausbil- dung zu ermöglichen. Personen über 55 Jahre sind meist arbeitsfähig, aber zu teu- er für die Wirtschaft, oder es handelt sich um Pensionierte, die keinen oder zu gerin- gen Anspruch auf Zusatzleistungen haben. Kinder und junge Erwachsene In der Kategorie der Kinder und jungen Erwachsenen werden einerseits die sozi- alhilferechtlichen Kindesschutzmassnah- men geführt, welche hauptsächlich durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbe- hörde (KESB) verfügt werden. Aber auch junge Erwachsene wie auch Familien mit jungen Eltern zählen zu dieser Personen- gruppe, für welche die Berufsintegration eminent wichtig ist. Auffällig ist die markante Steigerung der Nettokosten vom Jahr 2017 zum Jahr 2018. Hauptgrund dieser Steigerung ist die di- rekte Auswirkung einer der beiden Abstim- mungen vom 24. September 2017, wonach bei Fremdplatzierungen von Kindern die sogenannten Versorgertaxen nicht mehr zu den Schulden des Kantons, sondern zu denjenigen der Eltern wurden. Die Kindesschutzmassnahmen in der Ge- meinde Geroldswil sind seit 2013 eine gros- se Belastung für die Sozialhilfe. Die KESB lässt keinen Handlungsspielraum für die Gemeindebehörde. Die neue Finanzierung der Kindesschutzmassnahmen wird vor- aussichtlich auf 2022 in Kraft gesetzt. Diese sieht vor, dass der Kanton alle Kin- desschutzmassnahmen bezahlt, die Ge- meinden aber mit einemAnteil pro Einwoh- ner belastetwerden. DieGemeindefinanzen von Geroldswil können so entlastet wer- den. Denn Geroldswil weist eine hohe Zahl an Einzelfällen und4 damit verbunden hohe Gesamtkosten im Kindesschutz aus, und dem steht mit 5000 Gemeindeeinwohnern zu 1 539 000 Kantonseinwohnern ein sehr geringer Einwohnerschlüssel von 0,32% gegenüber. Kinder und junge Erwachsene Alter Jahr Personen Fälle Kosten K/Person K/Fall 0–25 Jahre 2019 42 34 604 665 14 397 17 784 0–25 Jahre 2018 51 44 663 702 13 014 15 084 0–25 Jahre 2017 48 44 371 714 7 744 8 448 0–25 Jahre 2016 33 31 335 394 10 163 10 819 Vergleich 2016 zu 2017 Zunahme Fr. 38 000 Kindesschutzmassnahmen Zunahme Fr. 38 000 • 2016 mit 4 Fremdplatzierungen, 2017 mit 5 Fremdplatzierungen Vergleich 2017 zu 2018 Zunahme Fr. 292 000 Kindesschutzmassnahmen Zunahme Fr. 234 000 • 2017 mit 5 Fremdplatzierungen, 2018 mit 7 Fremdplatzierungen • Die Abstimmung vom 24. September 2017 brachte mehr und teurere Fälle. Arbeitsintegrationsmassnahmen Zunahme Fr. 3 000 • 2017 mit 17 Personen in der Berufsintegration, 2018 mit 13 Personen • Es mussten professionellere und somit kostenintensivere Programme eingesetzt werden, was zu Mehrkosten gegenüber 2017 führte. Vergleich 2018 zu 2019 Abnahme Fr. 60 000 Kindesschutzmassnahmen Abnahme Fr. 69 000 • 2018 mit 7 Fremdplatzierungen, 2019 mit 6 Fremdplatzierungen
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2