Geroldswil Gemeindenachrichten 4/20
Gemeinde 9 55+ und Pensionierte Alter Jahr Personen Fälle Kosten K/Person K/Fall 55+ 2019 39 24 334 809 8585 13 950 55+ 2018 38 27 292 907 7708 10 848 55+ 2017 36 24 109 561 3043 4 565 55+ 2016 22 17 153 557 6980 9 033 Vergleich 2016 zu 2017 Abnahme Fr. 43 000 Sozialversicherungsleistungen (Einnahmen) Zunahme Fr. 83 000 • 2017 konnten rückwirkende IV-Renten von Fr. 50 000 und die Zahlung einer Lebens- versicherung von Fr. 33 000 verbucht werden, was im Jahr 2016 nicht der Fall war. Notunterkunft Zunahme Fr. 40 000 • 2016 ohne Obdachlose, 2017 mit 2 Obdachlosen • Bei Verlust derWohnungmuss die Sozialhilfe Notunterkünfte zur Verfügung stellen. Die Gemeinde Geroldswil arbeitet diesbezüglich mit der Heilsarmee und der Caritas in der Stadt Zürich zusammen. Vergleich 2017 zu 2018 Zunahme Fr. 183 000 Wohnungskosten (Mieten) Zunahme Fr. 37 000 • 2017 mit 14 Mietverhältnissen, 2018 mit 19 Mietverhältnissen • Die durchschnittlichen Wohnungskosten in beiden Jahren sind fast gleich hoch und betragen gerundet Fr. 7000.–. Die Zunahme der Mietverhältnisse begründet die Zunahme der Wohnungskosten. Stationäre Aufenthalte (Langzeittherapien) Zunahme Fr. 73 000 • 2017 keine Personen, 2018 mit 1 Person • Wohnheime für suchterkrankte Personen verfügen über verschiedenste Dienst- leistungen, auf welche die Bewohner dringend angewiesen sind. Diese Dienstleis- tungen wie Vollpension, Reinigung, Sozialarbeit usw. sind entsprechend kostenin- tensiv. Vergleich 2018 zu 2019 Zunahme Fr. 42 000 Sozialversicherungsleistungen (Einnahmen) Abnahme Fr. 50 000 • 2018 konnten noch ausserordentliche Leistungen von total Fr. 161 000.– eingenom- men werden, wogegen im Jahr 2019 noch Fr. 111 000.– eingingen. Darin enthalten sind Fr. 50 000.– an Sozialhilferückzahlungen aus einer Erbschaft. Die neuen Bestimmungen zum Zusatzleis- tungsgesetz treten in Kraft und setzen damit die Anspruchshürden höher. Das vom Parlament in Bern bereits verab- schiedete Gesetz zu Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose soll besonders für Personen ab 60 Jahren finanzielle Unter- stützung bieten. Momentan läuft das vom Bundesrat verordnete Vernehmlassungs- verfahren für die Verordnung zum Gesetz über die Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose. Wann das neue Gesetz in Kraft treten soll, ich noch nicht bekannt. Fazit Die Einflussfaktoren der Abteilung Soziales und Gesundheit in der wirtschaftlichen Sozialhilfe konzentrieren sich schwer- punktmässig auf die Unterstützung der anspruchsberechtigten Personen zur Er- langung der Arbeitsmarktfähigkeit und zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeits- markt. Die wesentlichen Einflussfaktoren aber werden fremdbestimmt, sei es durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, wie dies mit der Abstimmung vom 24. Sep- tember 2017 geschehen ist, sei es durch Bestimmungen anderer Behörden wie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Das Ziel der nachhaltigen Ablösung durch geeigneteMassnahmen, wie beispielswei- se der Einsatz von qualitativ hochstehenden Arbeitsintegrationsprogrammen, erhöht zwar die Fallkosten, fordert aber die An- spruchsberechtigten in deren Schadens- minderungspflicht umso mehr. Arbeitsinte- grationsprogramme oder andereMassnah- men zur nachhaltigen Ablösung werden durch die Mitarbeitenden der Abteilung Soziales und Gesundheit sorgfältig geprüft. Denn nur was wirklich notwendig ist, soll von der Sozialhilfe finanziert werden. Kontakt: Abteilung Soziales und Gesundheit, Tel. 044 749 32 40 soziales_gesundheit@geroldswil.ch
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