Geroldswil Gemeindenachrichten 1/22
Gemeinde 21 Evang.-reformierte Kirchenpflege Wahl von 7 Mitgliedern und des Präsidiums Wählbar ist jede Person, welche die Voraussetzungen von Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich erfüllt. Es sind auchMitglieder der Landeskirche wählbar, welche über keinen politischen Wohnsitz in der Kirch- gemeindeWeiningen verfügen (Art. 5 Abs. 2 Kirchgemeindeord- nung). Gedruckte Namen können gestrichen und durch andere Namen wählbarer Personen ersetzt werden. Verwenden Sie ausschliesslich den WAHLZETTEL für Ihre Stimmabgabe. So üben Sie Ihr Stimmrecht aus: • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahlzettel (NICHT das Beiblatt!) • Füllen sie den Wahlzettel eigenhändig und handschriftlich aus • Jede Person darf als Mitglied höchstens ein Mal genannt sein • Kandidatinnen und Kandidaten sind so zu bezeichnen, dass keine Zweifel über ihre Identität bestehen • Die Stimme für das Präsidium ist nur gültig, wenn diese Person gleichzeitig als Mitglied gewählt wird Briefliche Stimmabgabe • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis • Legen Sie den Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie es • Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettel couvert ins Antwortcouvert • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint • Versenden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig per Post Persönliche Stimmabgabe an der Urne • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis • Geben Sie den Stimmrechtsausweis an der Urne ab • Legen Sie gleichzeitig die Wahlzettel persönlich in die Urne • (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeinde verwaltung) Urnenöffnung im Gemeindehaus Geroldswil: Sonntag 09.45–11.00 Uhr Urnenöffnung im Schulhaus Fahrweid: Sonntag 10.30–11.00 Uhr Stimmabgabe durch Vertretung Sie können sich durch eine andere in Ihrem Stimm-/Wahlkreis stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis • Geben Sie den Stimmrechtsausweis zusammen mit Ihren Wahlzetteln Ihrer Vertretung mit • Die Stellvertretung darf höchsten zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechts- ausweis an der Urne abgeben NICHT VERGESSEN: Unterschreiben Sie in jedem Fall Ihren Stimmrechtsausweis!
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