Geroldswil Gemeindenachrichten 1/22
Gemeinde 37 Mandatsträger für Erwachsenenschutzmassnahmen Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht vor, dass bei Verlust oder Einschränkung der Handlungs- oder der Urteilsfähig- keit vormundschaftliche Massnahmen errichtet und diese auch durch private Mandatsträger geführt werden. Massnahmenwie Beistandschaftenwerden auf eigenes Begehren, durch eine Amtsperson (Verwaltungsperson, Ärzte, Psychiater etc.) oder Angehörige bei der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde beantragt. Erst nach intensiver Abklärung und Anhörung der Betei- ligten wird bei Vorhandensein von Defiziten eineMassnahme ange- ordnet. Die Massnahmen werden im Zusammenwirken zwischen der hilfe- bedürftigen Person und demMandatsträger (Beistand) umgesetzt. Mandatsträger sind je nach Massnahme persönliche Berater, Ver- walter der persönlichen Finanz- und Vermögenswerte, Rechtsver- treter oder alles in einem. DieMandatsträgerwerden durch dieKindes- und Erwachsenschutz- behörde in der Fallführung beraten und begleitet. Die Gemeindeverwaltung sucht laufend private Mandatsträger. Geeignet sind kontaktfreudige Frauen und Männer, die schwierige Lebenssituationen als Herausforderung erachten, die Personen gerne beraten, die ein Flair für administrative Belange haben und so eine persönlicheVerantwortung in unsereGesellschaft übernehmen. Übrigens: das Amt der Mandatsträger wird entschädigt. Melden Sie sich bitte. Menschen mit Defiziten brauchen Sie! Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie Karl Suter, Abtei- lungsleiter Soziales und Gesundheit, Huebwiesenstrasse 34, 8954 Geroldswil, Tel. 044 749 32 41, karl.suter@geroldswil.ch
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