Gemeinde 13 Beim Zentrumsplatz handelt es sich um eine Kreuzung und nicht um einen Kreisverkehrsplatz. Dies ist an den fehlenden Signalen «Kreisverkehrsplatz» und «Kein Vortritt» sowie den fehlenden Bodenmarkierungen zu erkennen. Es handelt sich demnach bei der Kreuzung um einen RECHTSVORTRITT. Es gilt deshalb immer RECHTS vor LINKS! Auszug aus dem Strassenverkehrsgesetz / Signalisationsverordnung SVG Art. 36 Abs. 2: Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben den Vortrit t, auch wenn sie von links kommen. Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei. Abs. 3: Vor dem Abbiegen nach links ist den entgegenkommenden Fahrzeugen der Vortritt zu lassen. SSV Art. 24, Abs. 4 Das Signal «Kreisverkehrsplatz» (2.41.1) zeigt bei kreisförmigenPlätzen dieRichtung an, die der Verkehr im Kreis einzuhalten hat; es steht vor der Einfahrt unter dem Signal «Kein Vortritt» (3.02) und kann auf der Mittelinsel wiederholt werden. In Verbindung mit dem Signal «Kreisverkehrsplatz» zeigt das Signal «Kein Vortritt» dem Führer an, dass er den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortrit t lassen muss. SSV Art. 52, Abs. 4 Die Richtung der Strasse wird durch Striche dargestellt, die dem Verlauf der FahrbahnennachderVerzweigungentsprechen. Vor Kreisverkehrsplätzen kann der «Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz» (4.54) verwendet werden. Der Zentrumsplatz! Eine Kreuzung mit sieben Siegeln? 1: Vortrittsberechtigte Fahrtrichtung 2: Nichtvortrittberechtigte Fahrtrichtung 1: Vortrittsberechtigte Fahrtrichtung 2: Nichtvortrittberechtigte Fahrtrichtung
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