Gemeinde 7 Neues Berechnungsmodell und Festlegung der Tarife per 1. Januar 2021 Am 28. September dieses Jahres hat die Gemeindeverwaltung die Gebührenrechnungen fürWasser, Abwasser undKehricht für das Jahr 2022 versandt. Wie bisher wird als Bemessungsgrundlage für die Gebühren 2022 auf die Grundlagen und Verbräuche des Vorjahrs (also 2021) abgestellt . Neu basieren diese Rechnungen erstmals auf der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung «SEVO» und dem Wasserversorgungsreglement , welche anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. September 2020 vom Stimmvolk angenommen worden sind. Die neueGebührenstruktur, welche je nach Liegenschaf t deutliche Erhöhungen der Gebührenlast zur Folge haben kann, hat zu verschiedenen Fragen von betrof fenen Eigentümern geführt. Dieser Artikel will einerseits nochmals auf die Grundlagen des neuenGebührensystems eingehen und andererseits diverse typische Fragen, die sich aufgrund der neuen Rechnungen ergeben haben, beantworten. Rückblick und Grundlagen Die zusammen mit Experten entwickelte Revision des Wasserversorgungsreglements sowieder Siedlungsentwässerungsverordnung mit der neuen Gebührenstruktur richtet sich auf eine nachhal t ige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung aus und legt den Fokus einerseits auf kostendeckende und verursachergerechte Faktoren und andererseits auf ein ausgewogenes Verhältnis von Grund- und Verbrauchsgebühren. Die mehrstufige Abgabestruktur unterteilt sich damit auf eine Grundgebühr zur Finanzierung der Wasserversorgung/Siedlungsentwässerung Bau- und Bereitstellungskosten und einer Mengengebühr (Verbrauch), welche die Art undMenge des eingeleitetenWassers/ Abwassers berücksichtigt. Die Infrastrukturanlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung benötigen in den kommenden Jahrzehnten steigendefinanzielleMittel, umdenAusbau, Betrieb und Unterhalt zu gewährleisten, aber auch um den gestiegenen umweltrechtlichen Ansprüchen und Vorschriften gerecht zu werden. Es ist Aufgabe der Gemeinde, dieWerterhaltung der Anlagen langfristig zu gewährleisten und mit zeitgemässen Gebührenkonzepten eine ausgeglichene Balance zwischen Investitionen, Betriebs- undUnterhaltskosten sowie verursachergerechter Nutzung herzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Aufgabenbereiche der Gemeindemit kostendeckenden Gebühren zu finanzieren sind und nicht etwa aus allgemeinen Steuermitteln. Die bisherigen Gebühren waren einerseits seit einigen Jahren nicht mehr kostendeckend und andererseits hätten sich über die nächsten Jahre im Hinblick auf anstehende notwendige Investitionen grosse Finanzierungslücken ergeben. Die neue Gebührenstruktur und Bemessungsgrundlagen • Die Wasser-Mengengebühr (Wasserbezug) beträgt neu Fr. 1.05 pro m3, bis anhin wurden Fr. 0.75 verrechnet. • Die Wasser-Grundgebühr wird neu nicht mehr in Prozent des Gebäudeversicherungswerts berechnet, sondern bezieht sich auf den maximalen Durchfluss des Wasserzählers in Kubikmetern pro Stunde. Die Grundgebühr beträgt dabei 80 Franken. • Neu wird eine Abwasser-Grundgebühr pro Quadratmeter der Parzellenfläche eingeführt (bisher keine Abwassergrundgebühr). Die Grundgebühr ist mit Fr. 1.65 gleich hoch angesetzt wie die neue Kubikmeter-Mengengebühr des Abwassers. Die unterschiedlichen baulichen Umstände der Grundstücke und die damit verbundenen Abwasser- und Meteorwassererwartungen (Baudichte usw.) werden pauschal durch einen Bauzonenfaktor berücksichtigt, mit welchem die Grundgebühr multipliziert wird (siehe auch Beispiele weiter hinten). • Auch bei den Anschlussgebühren haben sich in den neuen gesetzlichen Grundlagen Anpassungen ergeben, auf die hier im Detail allerdings nicht eingegangen wird. Zeitliche Bemessung Wie bereits einleitend festgehalten, werden die Gebühren des aktuellen Jahres (z. B. 2022) aufgrund der Verbräuche und weiterer Grundlagen des Vorjahres (2021) berechnet. Um eine unerwünschte Rückwirkung zu vermeiden, ist die neue Gebührenstruktur erstmals auf die Bemessungsgrundlage 2021 angewendet worden und wirkt sich so erstmals auf die Gebühren für das Jahr 2022 aus.
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