Geroldswil Gemeindenachrichten 3/23

Gemeinde 27 Prämienverbilligung und Krankenkassenwechsel Grundversicherung Jeder Einwohner in der Schweiz benötigt eine Schweizer Krankenversicherung. Die Kassen sind verpflichtet, alle Interessierten in die Grundversicherung aufzunehmen. Bis Ende Oktober teilt Ihnen die Krankenkasse mit, wie hoch Ihre Prämie im nächsten Jahr sein wird. Das gibt Ihnen Zeit, die Prämien bis zum 30. November zu vergleichen und gegebenenfalls zu kündigen. Zusatzversicherung Im Gegensatz zu der Grundversicherung muss die Krankenkasse Sie bei der Zusatzversicherung nicht aufnehmen. In der Regel müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Danach entscheidet die Krankenkasse, zu welchen Bedingungen sie Sie aufnehmen kann. Die Krankenkasse kann Sie in der Zusatzversicherung auch ablehnen. ACHTUNG: Möchte die Zusatzversicherung über einen neuen Anbieter abgeschlossen werden, muss die Kündigung bis zum letzten Arbeitstag im September erfolgen. Prämienverbilligung Haben Sie oder Ihre Kinder Anspruch auf eine Prämienverbilligung? Dies hängt von vier Faktoren ab: • Wohnsitz im Kanton Zürich • Massgebendes Einkommen Die Anlaufstelle Gesundheit und Alter berät Sie gerne bei diesem und vielen weiteren Themen. • Steuerbares Gesamtvermögen • Familienverhältnisse Die SVA Zürich prüft aufgrund der letzten definitiven Steuerfaktoren, wer im Kanton Zürich voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung hat. Anspruchsberechtigte Personen erhalten vom Kanton ein vorgedrucktes Antragsformular zugeschickt. Dieses kann einfach unterschrieben und retourniert werden. Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf unserer Website: www.gesundheit-limmattal.ch Kontakt: Telefon 043 455 10 17 Montag–Donnerstag 8.00–12.00 Uhr oder: beratung@gesundheit-limmattal.ch June Saladin Stefanie Barbudo Jasmin Hof Fachmitarbeiterin Fachmitarbeiterin Fachmitarbeiterin

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2