Gemeinde 7 Effizienz und die Wirksamkeit der Polizeiformation wird somit deutlich verbessert und das Korps kann besser auf Vorfälle reagieren sowie Personalabwesenheiten bedingt durch Ferien, Krankheiten/Unfälle und Ausbildungstage kompensieren Rechnerisch ergeben sich für die Gemeinde Geroldswil zudem mehr Einsatzstunden. Die Gemeindepolizei verfügt zum heutigen Zeitpunkt über maximal 3948 Jahresstunden. Dabei sind die Ferien abgezogen, ein weiterer Verlust bei allfälligen Krankheits-, Unfall- oder Ausbildungsabsenzen jedoch nicht berücksichtigt. Im Zweckverband ergeben sich total 13 432 Jahresstunden, was für Geroldswil einen Anteil von 4097 Jahresstunden bedeutet. In der neuen Polizeiorganisation erhält Geroldswil hiermit mehr Stunden zur Verfügung, in welchen Doppelpatrouillen im Einsatz sind. Finanzielle Folgen eines Zusammenschlusses Unter Vorbehalt einer sachlich gleichlautenden Beschlussfassung durch die an den Zweckverband «Polizei rechtes Limmattal» teilnehmenden Gemeinden budgetiert die Gemeinde Geroldswil für die Wahrnehmung der ortspolizeilichen Aufgaben jährlich wiederkehrende Minderkosten im Umfang von ca. CHF 75 000.00. Im Budget 2023 wurde von der Gemeinde Geroldswil für die Gemeindepolizei ein Aufwand von CHF 443 944.00 eingestellt. Das Budget 2025 des Zweckverbands sieht einen Aufwand von CHF 1 211 065.00 vor. Die durch den Betrieb dieses Zweckverbands verursachten Kosten werden vollumfänglich durch die angeschlossenen Verbandsgemeinden im Verhältnis zu deren Einwohnerzahlen getragen. Die Gemeinde Geroldswil würde im Jahr 2025 einen Aufwand von CHF 369 437.00 tragen, was bei einem Beitritt der Gemeinden Geroldswil und Oetwil a.d.L. eine geringere Kostenbelastung bei höheren polizeilichen Leistungen bedeutet. Zudem ist damit zu rechnen, dass sich der Aufwand in den nächsten Jahren weiter reduzieren wird. Bei einem Beitritt zum Zweckverband «Polizei rechtes Limmattal» muss die Gemeinde Geroldswil einen einmaligen Einkaufsbeitrag von netto CHF 49 700.00 leisten, welcher am 1. Januar 2025 fällig ist. Mit der Einbringung der beiden Gemeindepolizisten und einigem Material der Gemeinde Geroldswil, welches weiter genutzt werden kann, wird unserer Gemeinde ein Betrag von ca. CHF 28 000.00 rückerstattet. In den Statuten ist auch der Austritt einer Anschlussgemeinde aus dem Zweckverband geregelt. Jede Verbandsgemeinde kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Jahren auf das Jahresende aus dem Verband austreten. Der Austrittsentscheid untersteht in den Gemeinden der obligatorischen Urnenabstimmung.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2