Geroldswil Gemeindenachrichten 1/25

14 Gemeinde Steueramt Geroldswil: Wichtige Informationen und Neuigkeiten Aufgrund eines Herstellerwechsels per 1. Januar 2025 ändert sich für die steuerpflichtigen Personen in Geroldswil Folgendes: Alle bisher zugestellten Einzahlungsscheine sind nur noch bis am 31. März 2025 gültig. Zahlungen, die ab dem 1. April 2025 mit diesen Einzahlungsscheinen getätigt werden, müssen an die zahlenden Personen zurückgewiesen werden. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie für die noch offenen Vorjahre Zahlungen ausführen möchten, das heisst bis und mit Staats- und Gemeindesteuern 2024, dann können Sie auf unserer Website über unseren Online-Schalter bequem neue Einzahlungsscheine bestellen. Oder Sie nehmen per E-Mail, telefonisch oder schriftlich mit dem Steueramt Geroldswil Kontakt auf. Wir schicken Ihnen gerne neue Einzahlungsscheine zu. Mit den provisorischen Rechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern 2025 (Versand im Februar 2025) erhielten Sie bereits die neuen Einzahlungsscheine. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Welche Neuheit erwartet Sie sonst noch? Ab 2025 steht Ihnen das kostenlose eKonto zur Verfügung. Sie erhalten im eKonto einen direkten Einblick in Ihr Steuerkonto. Steuern Sie Ihre eigenen Zahlungsgewohnheiten zum Beispiel mit Bestellung von Einzahlungsscheinen oder Erfassen von Zahlungsraten. Nutzen Sie unsere Dienstleistung! Weitere Informationen finden Sie im Flyer eKonto nebenan. Ihr Steueramt Ihr eKonto schafft Ordnung

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