Gemeindenachrichten 10 Jahre Polizei rechtes Limmattal | ab Seite 26 Smarte Technik für mehr Lesevergnügen | Seite 33 OTVG: Geselligkeit grossgeschrieben | ab Seite 40 Kirche: Bewegung ist Leben | Seite 54 Wiedereröffnung des Hallenbads Geroldswil 54. Jahrgang | Ausgabe Nr. 2 | Mai 2025 | www.geroldswil.ch
2 Gemeinde Endlich, es ist so weit für unsere kleinen und grossen Badegäste! Nach knapp zwei Jahren präsentiert sich seit dem 3. Mai 2025 unser Hallenbad in neuem Glanz. Kinder zupfen mit freudestrahlenden Augen ungeduldig an den Armen der Eltern, während Stammgäste zufrieden ihre ersten Bahnen wieder im heimischen Hallenbad ziehen. Poseidon, Lüftung und Menschen im Rollstuhl! Unser Chefbademeister Markus gewährt Einblicke in die Sanierungsarbeiten bis zu den Vorbereitungen für die Wiedereröffnung. Lesen Sie nach, was der griechische Gott des Meeres mit unserem Hallenbad zu tun hat, warum weniger Luftfeuchtigkeit herrscht und wir einen bescheidenen Beitrag für Menschen im Rollstuhl leisten und zum Besuch ins Hallenbad Geroldswil einladen. Hoher Besuch im Limmattal. Regierungsrat Mario Fehr gratuliert der Polizei rechtes Limmattal zum 10-Jahr-Jubiläum. Ein Grund zum Feiern. Ein weiterer Meilenstein. Die Zentrumsentwicklung geht mit dem Areal Niderwis in die dritte Etappe. Auf dem Gelände der ehemaligen Buswendeschlaufe soll ein gestalterisch harmonisierendes Bauprojekt entstehen. Am 16. Juni 2025 setzen wir gemeinsam den ersten Meilenstein. Mehr dazu erfahren Sie im betreffenden Artikel. Ob «Tag der Limmat», Theater, Chilbi, 1. August, Vorlesungen, Dorffest, Kreiselschmuck, Berufsmesse «Dini Chance» oder Sportveranstaltungen. In Geroldswil ist viel los. Und genau das macht unsere attraktive Gemeinde aus. Ihr Besuch unterstützt das freiwillige Engagement unserer Dorfvereine und trägt dazu bei, dass auch unsere nächste Generation noch davon profitieren kann. Ich freue mich, Sie an einem der kommenden Anlässe zu treffen. Bis dahin bleiben oder werden Sie gesund. Für Ihren Gesamtgemeinderat und das Verwaltungsteam. Michael Deplazes «Geduld heisst auch, zu akzeptieren, dass andere die Geduld verlieren.» Quelle: Verfasser unbekannt Wie wichtig der Geroldswiler Bevölkerung ihr Hallenbad ist, demonstrierten die 456 Stimmberechtigten an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. September 2024! Die nötigen Kredite für die statische Verstärkung und die Wiederinbetriebnahme wurden fast einstimmig angenommen. Die Freude anlässlich der am 3. Mai 2025 erfolgten Öffnung der Türen zum frisch sanierten Hallenbad war riesig. Immer mehr Badegäste frequentieren das Hallenbad, auch wenn dort noch Details bereinigt und Feinjustierungen vorgenommen werden müssen. Hallenbad Geroldswil Dem Team des Bereichsleiters Hallenbad, Markus Bättig, gebührt der grösste Dank. Die lange Zeit, während der das Hallenbad geschlossen gewesen ist, haben die Bademeister, Kassenmitarbeitenden, Schwimmschullehrer und Führungskräfte in anderen Bereichen der Gemeindeverwaltung tatkräftig und mit grossem Elan überbrückt. Herzlichen Dank für diesen ausserordentlichen Einsatz! Christoph Müller Sicherheitsvorstand
Inhaltsverzeichnis 3 Gemeinde Gemeinde Wiedereröffnung des Hallenbads 4 Grüezi mitenand 8 Zentrumsentwicklung: Start der dritten Etappe 10 Kreiselschmuck auf dem Weg 12 Friedensrichteramt: Änderungen der ZPO 14 Berufsmesse «Dini Chance» 16 Schwimmschule Limmattal: Neue Kurse 17 Gratulationen 19 Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern 20 Regionale 2025: Limmattal macht Zukunft 22 10 Jahre Polizei rechtes Limmattal 26 Feuerwehr 28 Bibliothek Biblioweekend 30 Lesung mit der Bilderbuchautorin Rita Lerch 31 Good News 33 Onleihe 35 Grosser Bücherflohmi 35 Agenda 37 Vereine Spielbühne 99 39 OTVG 40 Armbrustschützen Oberengstringen 45 FCOG 46 Kreismusik Limmattal 48 HEV 51 Senioren Seniorenrat 53 Kirche Bewegung ist Leben 54 Veranstaltungen der kath. Pfarrei St. Johannes 55 Veranstaltungen der ref. Kirchgemeinde 57 Fiire mit de Chliine 59 Nächstes Gospel-Chorprojekt: Sängerinnen gesucht! 61 Gewerbe Neue Energie im Zentrum von Geroldswil 62 GWGO – Wo finde ich was? 64 Informationen Wichtige Telefonnummern von Behörden und Institutionen 66 Mediadaten Gemeindenachrichten 67
4 Gemeinde Wiedereröffnung des Hallenbads nach zweijähriger Renovation Das Hallenbad in Geroldswil öffnete am 3. Mai 2025 nach knapp zweijähriger Schliessung erneut seine Türen für die Bevölkerung. Zusammen mit dem Umbau des Baufelds Hotel und des Neubaus Hoschti war auch eine Sanierung des Hallenbads notwendig geworden. An der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2021 wurde der Baukredit von 35,6 Millionen Franken für den Umbau des Hotels Geroldswil und den Neubau im Zentrum gutgeheissen. Das Bauprojekt sah vor, dass der Neubau auf der bestehenden Technikzentrale des Hallenbads realisiert und gleichzeitig die Sanierungsarbeiten an der Decke des Hallenbads vorgenommen werden sollen. Daher sah der Bauterminplan eine Schliessung des Hallenbads von Juni bis Oktober 2023 vor. Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten wurden beim Öffnen des Hallenbaddachs bei den Auflagern der Dachträger zum Hotel Rost entdeckt. Dies bedingte eine umfassende Untersuchung der Stahlkonstruktion der Decke sowie deren Trägerkonstruktion. Dabei wurde festgestellt, dass einige Haupt- und Nebenträger der Dachkonstruktion durchgerostet waren und eine statische Verstärkung des Hallenbaddachs notwendig wurde, um die Sicherheit weiterhin gewährleisten zu können. Die Schäden waren derart gravierend, dass eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im September 2024 einen Zusatzkredit von insgesamt 1,7 Millionen Franken sprechen musste. Davon entfielen 976 000 Franken auf die statische Verstärkung des Hallenbaddachs und 694 400 Franken auf die Wiederinbetriebnahme des Hallenbads. Die lange Wartezeit verursachte Standschäden an Installationen und Gebäudeteilen, welche vor der Wiedereröffnung behoben werden mussten. Ebenfalls konnten aufgrund der langen Wartezeit die ordentlichen Unterhaltsarbeiten sowie Neu- beziehungsweise Ersatzanschaffungen nicht vorgenommen werden. Nachdem die Sanierungen nun abgeschlossen sind, konnte das Hallenbad seine Türen am 3. Mai 2025 wieder öffnen. Noch vor der Eröffnung konnte Martin Rupf, Redaktor der «Limmattaler Zeitung», ein Interview mit Markus Bättig, Bereichsleiter Hallenbad, führen und einen Rundgang durch das sanierte Hallenbad vornehmen. Bättig hat seine Tätigkeit im Juli 2022 aufgenommen, doch schon weniger als ein Jahr später wurde das Hallenbad im Juni 2023 geschlossen. «Seit meinem Jobantritt war ich also die meiste Zeit nicht als Bereichsleiter des Hallenbads tätig», sagt Bättig. Er sei der Gemeinde jedoch sehr dankbar, dass er und seine 15 Mitarbeitenden in dieser Zeit andere Tätigkeiten innerhalb der Gemeindeverwaltung hätten übernehmen können. «Wir mussten den Druck langsam erhöhen» Seit gut zwei Monaten ist Bättig nun aber wieder voll beim Hallenbad eingespannt. «Mitte Februar haben wir begonnen, die drei Becken mit insgesamt 700 Kubikmetern Wasser zu füllen, was 700 000 Litern entspricht. Normalerweise braucht man für diese Menge rund einen Arbeitstag.» Doch weil die Hallenbad-Becken nun fast zwei Jahre trocken lagen, musste das Auffüllen langsamer
Gemeinde 5 angegangen werden. «Wir mussten den Druck auf die Platten und die Abdichtungen langsam erhöhen.» Auch musste das Wasser etwas erwärmt werden, damit es eine ähnliche Temperatur wie die Beckenwände und Beckenböden hatte. «Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass es zu Spannungen in den Fugen und Abdichtungen kommen könnte», erklärt Bättig. Neue Lüftung sorgt für weniger Luftfeuchtigkeit Zur grossen Freude der Verantwortlichen hat sich gezeigt, dass alle Becken dicht sind. «Erst dachten wir zwar, es könnte undichte Stellen haben, weil Feuchtigkeit austrat», so Bättig. Doch es habe sich dann gezeigt, dass die austretende Feuchtigkeit lediglich die Folge des grossen Wasserdrucks war. «Dieser Druck hat das Kondenswasser, das sich im Zwischenraum zwischen dem Beckenrand und dem Gebäude angesammelt hatte, nach oben gedrückt.» Dadurch, so Bättig, sei der Eindruck entstanden, dass Wasser aus dem Becken austritt – was jedoch nicht der Fall war. Während alle Silikonfugen neu gezogen wurden, sind die Plättlifugen nur vereinzelt erneuert worden. Überhaupt: Für die Hallenbad-Stammgäste präsentiert sich das Hallenbad äusserlich fast wie vor der Sanierung. «Im Eingangsbereich haben wir teilweise den schwarzen Schiefer ersetzt», so Bättig. Und eine neue Lüftung sorgt künftig dafür, dass beim Nichtschwimmerbecken die Luftfeuchtigkeit nicht mehr wie früher auf über 70 Prozent steige. «Die Komfort-Feuchtigkeit liegt bei etwa 50 Prozent; dieser Wert wurde im restlichen Hallenbad eingehalten.» Poseidon – Acht Kameras sorgen für mehr Sicherheit Die grösste Neuerung bekommen aber nicht die Badegäste zu spüren, sondern die Hallenbad-Mitarbeitenden. Denn mit der Sanierung hat das Hallenbad auch eine Überwachungsanlage erhalten, die einen Alarm auslöst, wenn sich eine Person regungslos unter der Wasseroberfläche befindet. Damit wird die Reaktionszeit im Notfall drastisch verkürzt. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung sprach Anfang September 2024 hierfür einen Betrag von 100 000 Franken.
6 Gemeinde «Das System ersetzt die Bademeisterin oder den Bademeister nicht, ist aber eine wertvolle Unterstützung», zeigt sich Bättig überzeugt. Weil man die Kameras nicht in die Beckenwände bohren wollte, wurden sie an der Decke angebracht. «Acht normale sowie Infrarotkameras hängen an der Decke und erfassen Personen bis in eine Tiefe von zwei Metern.» Einzig im Sprungbecken mit einer Tiefe von fast vier Metern habe man Unterwasserkameras anbringen müssen. Bättig verrät aber, dass das System nicht gleich von Beginn an zu 100 Prozent funktionieren werde. «Es wird am Anfang sicher ein paar Fehlalarme geben, bis sich das System nach ein paar Wochen richtig eingestellt hat.» Auch müsse das Bademeisterteam in den kommenden Wochen – unter anderem mit Dummys – noch richtig eingeschult werden. Apropos Schule: Nicht nur private Badegäste haben sich auf die Eröffnung am 3. Mai gefreut. Insbesondere die Primarschule Oetwil-Geroldswil (PSOG) wie auch die Schwimmschule Limmattal warteten sehnlichst darauf, endlich ihren Unterricht und ihre Kurse wieder im Geroldswiler Hallenbad durchführen zu können. In den letzten zwei Jahren mussten sie auf umliegende Hallen- und Freibäder ausweichen. Neu ist der Eintritt für Rollstuhlfahrende gratis Auch wenn das Hallenbad saniert und mit einer neuen Überwachungsanlage ausgestattet worden ist: Die Eintrittspreise bleiben gleich. «Neu haben wir aber Gratiseintritt für Rollstuhlfahrende eingeführt», sagt Markus Bättig. Und noch eine kleine Neuerung gibt es: «Wer sein Jahresabo bis spätestens sieben Tage nach Ablauf erneuert, erhält einen Monat geschenkt.» Und was passiert mit den Jahresabos aus dem Jahr 2023, also aus dem Jahr der Schliessung? «Diese Abos haben einfach pausiert und laufen jetzt mit den noch verbleibenden Tagen weiter.» Markus Bättig konnte die Wiedereröffnung kaum erwarten. «Wir freuen uns riesig, nach knapp zwei Jahren unsere Gäste endlich
Gemeinde 7 © Fotos: CH Media/Sandra Ardizzone © Text: CH Media/Martin Rupf wieder begrüssen zu dürfen.» Er habe in den letzten zwei Jahren immer wieder realisiert, wie sehr das Hallenbad nicht nur, aber vor allem in Geroldswil vermisst worden sei. «Auch der riesige Aufmarsch an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im September hat gezeigt, wie wichtig der Bevölkerung das Hallenbad ist.» Dank Für diesen kurzen Bericht durfte auf die Texte des Redaktors Martin Rupf zurückgegriffen werden. Fotografin Sandra Ardizzone von der CH Media stellte die Fotos zur Verfügung. Besten Dank an die beiden Mitarbeitenden der «Limmattaler Zeitung». Die Texte können immer noch online nachgelesen werden unter: «Limmattaler Zeitung» – Hallenbad Geroldswil.
8 Gemeinde Grüezi mitenand Aleksandra Nikic Sachbearbeiterin Buchhaltung Am 15. August 2024 trat ich meine Stelle als Sachbearbeiterin Buchhaltung Berufsbeistandschaft und Soziales und Gesundheit bei der Gemeinde Geroldswil an. Gerne stelle ich mich Ihnen kurz vor: Mein Name ist Aleksandra Nikic, ich bin 46 Jahre alt und lebe mit meiner Familie in Neuenhof. Ich bin verheiratet und Mutter einer 15-jährigen Tochter. Geboren und aufgewachsen bin ich in Serbien. Ich gelte als eine positive und lebensfrohe Person, die gerne auf Menschen zugeht und mit Begeisterung neue Aufgaben annimmt. Meine neue Funktion als Sachbearbeiterin Buchhaltung Berufsbeistandschaft und Soziales und Gesundheit beinhaltet folgende Aufgaben: • Bearbeitung und Kontrolle von Buchungsbelegen • Durchführung von Zahlungen und Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben • Erstellung von Monats-, Semester- und Jahresabschlüssen • Kommunikation mit internen Abteilungen sowie externen Stellen (z. B. Sozialversicherungen, Ämtern usw.) • Pflege und Überwachung der Konten • Verwaltung und Dokumentation im Zusammenhang mit sozialen Leistungen und gesundheitlichen Unterstützungsmassnahmen • Allgemeine administrative Aufgaben im Bereich Soziales und Gesundheit Ich bringe folgende berufliche Erfahrungen mit nach Geroldswil: Ich habe in einem Unternehmen mit grossem Konzept gearbeitet, was mir wertvolle Einblicke in internationale Arbeitsprozesse ermöglichte. Anschliessend war ich als Liegenschaften-Buchhalterin in einem anderen Unternehmen tätig, wo ich für die Buchhaltung im Immobilienbereich verantwortlich war. Darüber hinaus habe ich zusätzliche Berufserfahrung in einem Treuhandbüro gesammelt, insbesondere im Bereich der Finanzbuchhaltung und Kundenbetreuung. Folgende berufliche Ziele verfolge ich auf der Gemeindeverwaltung Geroldswil: Auch wenn ich bisher noch nicht im sozialen Bereich tätig gewesen bin, habe ich grosses Interesse daran, diesen Bereich besser kennenzulernen und mein Wissen gezielt zu erweitern. Ich bin offen für Neues, lernbereit und motiviert, mich mit vollem Engagement in das Team einzubringen. Mein Ziel ist es, nicht nur meine bestehenden fachlichen Kompetenzen einzusetzen, sondern mich auch kontinuierlich weiterzuentwickeln und aktiv zum Erfolg der Abteilung beizutragen. Auf das freue ich mich: Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung und die Möglichkeit, mich in einem mir bisher noch neuen Bereich weiterzuentwickeln. Besonders motiviert mich die Aussicht, mit einem engagierten Team zusammenzuarbeiten und gemeinsam zum Erfolg der Gemeinde beizutragen. Zudem freue ich mich darauf, neue Menschen kennenzulernen und die Gemeinde Geroldswil besser zu entdecken. Eine Anekdote aus meinem Geschäftsalltag: «Alles wird vorbeigehen.» – Dieser Satz begleitet mich oft in meinem beruflichen Alltag. Er erinnert mich daran, dass selbst in stressigen oder herausfordernden Momenten alles eine Lösung hat, wenn man ruhig und geduldig bleibt. Diese Einstellung hilft mir, fokussiert zu bleiben und immer einen klaren Kopf zu bewahren, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Gemeinde 9 Grüezi mitenand Mirjam Lalive d’Epinay Sachbearbeiterin Finanzen Am 1. November 2024 trat ich meine Stelle als Sachbearbeiterin Finanzen bei der Gemeinde Geroldswil an. Gerne stelle ich mich Ihnen kurz vor: Mein Name ist Mirjam Lalive d’Epinay. Ich bin verheiratet und wohne mit meinem Mann und meinen zwei Töchtern seit 2011 in Geroldswil. Meine Funktion als Sachbearbeiterin Finanzen beinhaltet folgende Aufgaben: Als Sachbearbeiterin in der Finanzabteilung bin ich hauptsächlich für die Kreditoren zuständig. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben: • Sicherstellen, dass alle Rechnungen von den richtigen Personen visiert werden/worden sind • Erfassen der Rechnungen im System • Scannen und Ablegen der Belege • Zahlläufe erfassen • Erhaltene Mahnungen prüfen Daneben gibt es viele weitere Aufgaben wie zum Beispiel das Führen des Gemeindeinventars, Führen der Buchhaltung für die Feuerwehr und den Zweckverband Gruppenwasser, Kundenkontakt telefonisch, am Schalter und per Mail, Führen einer Kasse und vieles mehr. Ich bringe folgende berufliche Erfahrungen mit nach Geroldswil: Vor ein paar Jahren habe ich den Abschluss als Sachbearbeiterin Rechnungswesen gemacht und anschliessend zwei Jahre in einem Treuhandbüro gearbeitet. Auf das freue ich mich: Durch meine Tätigkeit bei der Gemeinde lerne ich unser Dorf, die Bewohnerinnen und Bewohner, die Abläufe in der Verwaltung und auch die rechtlichen Hintergründe besser kennen. Ich finde diesen vertieften Einblick in unsere Gemeinde sehr spannend. nnn PLANUNG INSTALLATION SERVICE WÄRMEBAU AG Grossächerstrasse 23 8104 Weiningen Fon 044 750 08 70 info@waermebau.ch www.waermebau.ch nnnnn Heizung Warmwasser Badezimmer Unterhalt & Reparaturen Gesamtplanung & Umbauten 0 5 25 75 95 10 WBAG_InsGN_Geroldswil_3.0
10 Gemeinde Die Zentrumsentwicklung startet mit der dritten Etappe In den letzten Jahren war die Zentrumsentwicklung ein Thema, welches den Gemeinderat wie auch die Bevölkerung auf Trab hielt und als Strategie eine dichte Überbauung in der Kernzone vorsieht. Angestossen durch das Nationalstrassenprojekt (dritte Gubriströhre), nahm die Zentrumsentwicklung, gegliedert in drei Etappen, ihren Lauf. Die erste Etappe mit der Huebegg (Baufeld Ost) schloss im Jahr 2020 ab, als damals im Oktober die Mietenden einzogen. Die zweite Etappe mit der Hoschti (Baufeld Hotel) befindet sich in den Abschlussarbeiten, wobei die ersten Mietenden Ende Februar 2025 im Umbau und Ende März 2025 im Neubau ihre Wohnungen bezogen haben. Das «Ristorante Classico», das Hallenbad sowie die Räume Hoschti haben im Mai dieses Jahres ihre Tore geöffnet. Nun soll die letzte der drei Etappen in der Zentrumsentwicklung angegangen werden. Hat die Gemeinde die beiden ersten Etappen selbst gebaut und finanziert, soll die Etappe Baufeld West durch Dritte realisiert werden. Verkauf Teilgrundstück Die dritte Etappe, das Baufeld West, befindet sich auf dem Areal Niderwis, bestehend aus dem Grundstück der Erbengemeinschaft Lucia Güller mit Kataster-Nr. 1834 und einem Teil des Grundstücks der Gemeinde Geroldswil mit Kataster-Nr. 306 (ehemalige Buswendeschleife). Zur Realisierung der dritten Etappe ist die Gemeinde bereit, einen Teil ihres Grundstücks den Eigentümern des Nachbargrundstücks zu verkaufen. Die Erbengemeinschaft Lucia Güller gründete zusammen mit Herrn Dr. André Terlinden die Niderwis Park AG, wodurch eine Käuferschaft mit Wurzeln in Geroldswil gefunden werden konnte, welche ein gestalterisch harmonisierendes Bauprojekt realisieren will. Das Grundstück Kataster-Nr. 306 umfasst 842 m2, wovon 592 m2 an die Niderwis Park AG verkauft werden soll. Der Rest der Grundfläche verbleibt im Eigentum der Gemeinde Geroldswil. Zusammen mit dem 775 m2 grossen Grundstück der Erbengemeinschaft, welches im weiteren Verlauf ebenfalls in die Niderwis Park AG eingebracht werden soll, umfasst die neue Gesamtfläche für die Überbauung 1367 m2. Der Kaufvertrag wurde zwischen den Kaufparteien ausgehandelt und durch das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Dietikon erstellt. Als Kaufpreis konnte CHF 2 115 000.00 vereinbart werden. Für die Bestimmung des Kaufpreises diente das Gutachten der HEV Zürich, erstellt am 20. Juli 2021, welches für das Bauland mit Kataster-Nr. 306 und Kataster-Nr. 1834 einen Wert von CHF 3572.35 pro m2 festlegte. Bei der Gemeinde Geroldswil sind als Anzahlung bei der Gemeinde bereits CHF 200 000.00 eingegangen, der Restkaufpreis von CHF 1 915 000.00 wird bei Eigentumsübertragung fällig. Diese Eigentumsübertragung ist an folgende Bedingungen geknüpft: • Vorliegen der Genehmigung des Kaufvertrags durch die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 • Vorliegen eines rechtskräftigen privaten Gestaltungsplans für das Grundstück Baufeld «Niderwis» • Erteilung der rechtskräftigen Baubewilligung für das Baufeld «Niderwis» Ihr digitaler Entsorgungskalender Für mehr Informationen QR-Code scannen. Alle wichtigen Daten und die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten können Sie dem Entsorgungskalender entnehmen. Die Wertstoffsammelstelle steht ausschliesslich der Einwohnerschaft von Geroldswil und Fahrweid zur Verfügung. Beim Entsorgen auf der Sammelstelle ist der Entsorgungspass bereitzuhalten.
Gemeinde 11 • Vorliegen der definitiven Vermessung durch den Grundbuchgeometer • Vorlage eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer in der Schweiz domizilierten Bank durch die erwerbende Partei für die Restkaufpreiszahlung von CHF 1 915 000.00 Sind die Bedingungen für die Eigentumsübertragung nicht bis spätestens am 31. Dezember 2030 erfüllt, fällt der Kaufvertrag automatisch und entschädigungslos dahin und die Anzahlung ist an die Niderwis Park AG ohne Abzüge oder Vergütung von Zinsen zurückzuerstatten. Im Gegenzug wurde im Kaufvertrag ein Rückkaufsrecht für die Gemeinde Geroldswil bis zum 31. Dezember 2031 zu gleichen Konditionen wie jene der Niderwis Park AG vereinbart. Überbauung Niderwis Das von der Niderwis Park AG beauftragte Architekturbüro Galli Rudolf Architekten AG ETH BSA, Zürich, hat erste Skizzierungen von der Überbauung Niderwis vorgenommen. Der Neubau bildet ein Gegenüber zur kürzlich fertiggestellten Zentrumserweiterung Huebegg und mit dieser zusammen, als Herz der Entwicklung, den neuen quadratischen Platz. Zur Huebwiesenstrasse weicht der Baukörper zurück und es entsteht eine kleine begrünte Piazetta als vielfältig nutzbarer Frei- und Aufenthaltsraum. Im Erdgeschoss entsteht – als Ergänzung zum benachbarten Grossverteiler – ein attraktives Angebot an öffentlichen publikumsorientierten Nutzungen. In den Obergeschossen entstehen zeitgemässe urbane Wohnungen. Aufgrund der Höhe der Kosten des zu veräussernden Grundstückes entscheiden die Stimmbürger über den Kaufvertrag an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025. Bei einer Annahme des Kaufvertrags kann die Niderwis Park AG mit dem für das Areal Niderwis vorgesehenen privaten Gestaltungsplan starten. Je nach Fortschritt und Entwicklung kann der private Gestaltungsplan Mitte oder Ende 2026 der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Im darauffolgenden Bauverfahren wird das Projekt bis zur Baureife vorangetrieben. Nach erfolgter und rechtskräftiger Baubewilligung sowie Erfüllung der Baubewilligungsauflagen kann die Überbauung Niderwis vor dem automatischen Hinfall des Kaufvertrags per 31. Dezember 2030 gestartet oder sogar schon abgeschlossen werden. 1 Das neue Gebäude (rechts) hinter einer kleinen Grünfläche 2 Grundriss der Überbauung Niderwis (links vom zentralen Platz) 3 Luftansicht: Das neue Gebäude mit grünem Dach 1 2 3
12 Gemeinde Vorfreude erlaubt – der Kreiselschmuck ist auf dem Weg Seit der Abstimmung zur Kreiselgestaltung ist einige Zeit vergangen. Gerne möchten wir die Einwohnerinnen und Einwohner von Geroldswil über den aktuellen Stand zum Projekt «Kreiselgestaltung Zentrum» informieren. Nach der Verkündung des Resultats wurde durch die Abteilung Bau und Infrastruktur ein detailliertes Projekt basierend auf der Siegeridee ausgearbeitet und dem Tiefbauamt des Kantons Zürich zur Prüfung eingereicht. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, müssen die Vorgaben der VSS-Norm 40 263 sowie jene des Tiefbauamts eingehalten werden. Diese sehen unter anderem vor, dass sich das Objekt nicht bewegt und keine direkte Beleuchtung aufweist. Zudem ist sicherzustellen, dass eine allfällige indirekte Beleuchtung die Verkehrsteilnehmenden nicht blendet. Ebenso dürfen keine Elemente verwendet werden, welche bei direkter Sonneneinstrahlung eine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmenden darstellen. Weiter ist zu gewährleisten, dass die Elemente im Falle eines Aufpralls nicht in gefährliche Teile zerfallen. Diese Anforderungen wurden im eingereichten Projekt berücksichtigt. Am 28. Januar 2025 erhielt die Gemeinde Geroldswil die Bewilligung des Tiefbauamts. Im Anschluss wurden die Kosten für die geplanten Arbeiten ermittelt und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Der Gemeinderat bewilligte für die Kreiselgestaltung einen Kredit und erteilte der Abteilung Bau und Infrastruktur die Ermächtigung, die Arbeiten in Absprache mit dem Tiefbau- und Werkvorstand zu vergeben und das Projekt zu begleiten. Die Recycle-Art GmbH mit Sitz in Hermetschwil-Staffeln wurde mit der Erstellung der Skulptur beauftragt. Das Unternehmen ist auf die Anfertigung von Skulpturen aus Altmetall – wie Schrauben, Zahnrädern, Getriebe- und Motorenteilen – spezialisiert. Entsprechend wird der neue Kreiselschmuck aus solchen Materialien bestehen. Die Anfertigung einer solchen Skulptur ist sehr zeitintensiv, weshalb die Auslieferung für Mitte/Ende Oktober 2025 vorgesehen ist. Trotz dem langen Herstellungsprozess entschied sich der Gemeinderat, die Skulptur aus Recyclingmaterialien anfertigen zu lassen. Dies mit dem Gedanken, ein Zeichen der Nachhaltigkeit und Wiederverwendbarkeit zu setzen. Ganz im Sinne von: Aus Alt mach Neu. Damit dieser Gedanke auch im Sinne der Ideengeberin, Frau Anastasia Calia, ist, wurde sie um ihr Feedback zur geplanten Materialwahl gebeten. Frau Calia stimmte der Umsetzung ihres Siegervorschlags aus Recyclingmaterialien begeistert zu. Auch das Thema der nächtlichen Beleuchtung wurde im Gemeinderat behandelt. Auf eine solche wird bewusst verzichtet, da sich der Kreisel bereits in einer gut ausgeleuchteten Umgebung befindet. Zudem soll eine zusätzliche Lichtverschmutzung vermieden werden. Konstruktionsplan 1:50
Gemeinde 13 Damit der ersehnte Kreiselschmuck später in voller Pracht erstrahlen kann, sind noch einige Vorarbeiten nötig. So werden vor dem Auslieferungstermin der Skulptur das Fundament erstellt und der Kreisel für die spätere Bepflanzung vorbereitet. Apropos Bepflanzung: Der Werkmeister des Betriebsunterhalts Geroldswil hat hierfür ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet. Dieses sieht vor, dass auf der Kreiselinsel ein Meer aus Lavendel gepflanzt und die Böschung mit einer Saatmischung aus über 40 verschiedenen einheimischen Wildblumen und -gräsern eingesät wird. Über den genauen Ausführungszeitraum der genannten Arbeiten wird die Gemeinde Geroldswil rechtzeitig über den Newsfeed der Website kommunizieren. Wir möchten Sie bereits heute darauf hinweisen, dass es im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten sowie bei der Anlieferung und Montage der Skulptur zu Verkehrseinschränkungen kommen wird. Hierzu wurde gemeinsam mit dem Tiefbauamt des Kantons Zürich und den Verkehrsbetrieben Zürich ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeitet. Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner von Geroldswil noch um etwas Geduld – doch der neue Kreiselschmuck ist unterwegs!
14 Gemeinde Friedensrichteramt: Wesentliche Änderungen der Zivilprozessordnung Per 1. Januar 2025 sind für die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) eine Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten. Es handelt sich bei ihnen um die erste umfassende Revision für die seit dem 1. Januar 2011 geltende ZPO. Namentlich werden die Prozesskosten an Gerichten neu geregelt. Weiter wird in der ZPO das Schlichtungsverfahren gestärkt. Die aussergerichtliche Beilegung eines Konflikts ist bereits heute in sehr vielen Fällen erfolgreich, können doch über 65 Prozent aller Streitigkeiten so erledigt werden. Künftig soll die Schlichtung noch häufiger angewendet werden. Ausserdem erhält die Schlichtungsbehörde mehr Kompetenzen. Diese Revision ist für die Arbeit der Friedensrichterinnen und Friedensrichter von grosser Relevanz. Nachfolgend werden die für das Schlichtungsverfahren wesentlichen Änderungen vorgestellt. Weiterleitung bei Unzuständigkeit (Art. 63 Abs. 1 und Art. 143 Abs. 1bis ZPO) Neu ist die Weiterleitung von irrtümlich beim Friedensrichteramt eingereichten Schlichtungsversuchen wieder möglich. Die Rechtshängigkeit bleibt gewahrt. Selbstverständlich ist vor einem Nichteintretensentscheid und vor Weiterleitung einer Eingabe das rechtliche Gehör zu wahren. Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung (Art. 141a und 141b ZPO) Erstmals wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es erlaubt, auch Schlichtungsverhandlungen per Videokonferenz durchzuführen. Zwingende Voraussetzung ist das Einverständnis aller beteiligten Parteien (Art. 141a Abs. 2 ZPO). Bei der Vorladung zu einer Schlichtungsverhandlung mittels Videokonferenz ist der neu formulierte Art. 133 lit. d ZPO zu beachten. Keine Unterhaltsklagen mehr (Art. 198 lit.bis ZPO) Sachlich nicht mehr zuständig sind die Friedensrichterämter für Klagen über den Unterhalt von minder- oder volljährigen Kindern und weitere Kinderbelange. Solche Klagen sind künftig direkt ans Gericht zu richten. Zusätzliche Zuständigkeiten (Art. 198 lit. f und Art. 199 Abs. 3 ZPO) Neu sind die Friedensrichterämter im Kanton Zürich auch für Streitigkeiten sachlich zuständig, die bisher in die ausschliessliche Zuständigkeit des Handels- oder Obergerichts fielen (vgl. Art. 5 Abs. 1, Art. 6 und 8 ZPO). Konkret betrifft dies insbesondere handelsrechtliche Streitigkeiten, aber auch Streitigkeiten betreffend geistiges Eigentum (ausser in der Zuständigkeit des Bundespatentgerichts), Kartellrecht, unlauterer Wettbewerb und noch einiges mehr. Diese neuen Zuständigkeiten der Friedensrichterämter sind fakultativ. Es bleibt somit möglich, solche Klagen direkt am Handels- oder Obergericht einzureichen. Neu wird in diesen Fällen durch Einreichung eines Schlichtungsgesuchs Rechtshängigkeit begründet und der Lauf von Verjährungsfristen unterbrochen. Scheitert die Schlichtungsverhandlung, wird die Klagebewilligung zur Einreichung der Klage am Handels- oder Obergericht ausgestellt. Persönliches Erscheinen von juristischen Personen (Art. 204 Abs. 1 und 3 lit. a ZPO) Juristische Personen erfüllen die persönliche Erscheinungspflicht durch ein Organ oder eine Person, die, mit einer kaufmännischen Handlungsvollmacht ausgestattet, zur Prozessführung sowie zum Abschluss eines Vergleichs befugt und mit dem Streitgegenstand vertraut ist. Das Recht, sich vertreten zu lassen, besteht nun auch ausdrücklich bei ausserkantonalem oder ausländischem Sitz. Persönliches Erscheinen bei mehreren Parteien (Art. 204 Abs. 3 lit. d ZPO) Notwendige oder einfache Streitgenossenschaften erfüllen die persönliche Erscheinungspflicht, wenn aus ihnen mindestens eine Person persönlich erscheint, die befugt ist, die anderen zu vertreten und einem Vergleich in deren Namen abzuschliessen. Ordnungsbussen bei Säumnis (Art. 206 Abs. 4 ZPO) Neu kann eine im Schlichtungsverfahren säumige Partei mit einer Ordnungsbusse von bis zu CHF 1000.00 bestraft werden. Im Gegensatz zur weiterhin möglichen Ordnungsbusse nach Art. 128 ZPO sind für die Säumnisbusse keine besonderen qualifizierenden Umstände (Störung des Geschäftsgangs, bös- oder mutwillige Prozessführung) erforderlich. Auch die Säumnisbusse ist vorgängig anzudrohen, Enrico Denicolà, Friedensrichter
Gemeinde 15 zum Beispiel mit der Vorladung (vgl. Art. 147 Abs. 3 ZPO). Entscheidvorschlag bis zu einem Streitwert von CHF 10 000.00 (Art. 210 ZPO) Der «Urteilsvorschlag» heisst neu «Entscheidvorschlag». Die Schlichtungsbehörde kann in vermögensrechtlichen Streitigkeiten neu bis zu einem Streitwert von CHF 10 000.00 den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten. Bis zu einem Streitwert von CHF 2000.00 kann nach Art. 212 ZPO auf Antrag weiterhin ein Entscheid gefällt werden. Festlegung von Gerichtskosten und Parteientschädigung beim Entscheid (Art. 212 Abs. 3 ZPO) Der neue Absatz 3 von Art. 212 ZPO hält ausdrücklich fest, dass die Schlichtungsbehörde im Entscheidfall die Gerichtskosten und die Parteientschädigung festlegen muss. Übergangsbestimmungen (Art. 407 f. ZPO) Bei Schlichtungsgesuchen, die noch im Jahr 2024 eingereicht worden sind, aber vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgeschlossen werden konnten, gilt: Die meisten Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2025 sofort anwendbar. Art. 98 ZPO und Art. 204 ZPO sind hingegen nur auf Schlichtungsverfahren anwendbar, die ab dem 1. Januar 2025 anhängig gemacht worden sind. Siehe Art. 407 f. und 404 ff. ZPO. Enrico Denicolà Friedensrichter
16 Gemeinde Gestalte die Zukunft mit – Deine Lehre bei der Gemeindeverwaltung Geroldswil Mit diesem Motto sind wir Lernende der Gemeindeverwaltung Geroldswil an der Berufsmesse «Dini Chance» dabei. An unserem Stand mit dem blauen Roll-up-Display könnt ihr euch über unsere spannenden Lehrberufe informieren. An der Berufsmesse erzählen wir euch aus erster Hand, wie unser Arbeitsalltag aussieht, welche Aufgaben wir übernehmen und was uns an unserer Ausbildung besonders gefällt. Ihr erfahrt, mit welchen spannenden Projekten wir betraut werden, wie abwechslungsreich unsere Tätigkeiten sind und wie wir dabei nicht nur fachlich, sondern auch persönlich wachsen. Bei uns habt ihr die Möglichkeit, eine Lehre als Kauffrau/Kaufmann öffentliche Verwaltung oder als Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt zu absolvieren. Wir gestalten nicht nur unsere eigene Zukunft, sondern auch das Gemeindeleben in Geroldswil aktiv mit. Dabei profitieren wir von flexiblen Arbeitszeiten, einer guten Arbeitsatmosphäre und modernen Ausbildungsmethoden. Unsere Praxisbildnerinnen und Praxisbildner unterstützen uns während der gesamten Ausbildung. Alle Schülerinnen und Schüler der zweiten und dritten Oberstufe sind herzlich eingeladen, uns an der Messe zu besuchen. Kommt vorbei, stellt eure Fragen und erfahrt, wie ihr eure Zukunft bei der Gemeindeverwaltung Geroldswil mitgestalten könnt. Wir freuen uns, euch an unserem Stand zu begrüssen! Oriana Shabani Lernende 1. Lehrjahr Berufsmesse «Dini Chance» Mattia Lombardo (2. Lehrjahr), DolmaTso Gertse (1. Lehrjahr), Oriana Shabani (1. Lehrjahr), Clelia Specchia (3. Lehrjahr) Die Berufsmesse findet am 26. und 27. September 2025 in Dietikon im Kaufhaus Regina, Zentralstrasse 12, 8953 Dietikon, statt Am Freitag, 26. September 2025, sind wir von 8 bis 17 Uhr vor Ort und am Samstag, 27. September 2025, sind wir von 10 bis 15 Uhr für euch da.
Gemeinde 17 Schwimmschule Limmattal: Neue Kurse Juhe, das Hallenbad in Geroldswil ist wieder offen! Nach fast zwei unendlich langen Jahren, in denen wir mit der Schwimmschule in Spreitenbach unsere Kurse durchführen konnten, sind wir seit den Frühlingsferien wieder zurück in «unserem» Hallenbad in Geroldswil. An dieser Stelle möchten wir uns beim Hallenbad-Team Spreitenbach, das mit viel Engagement und Freude gearbeitet hat, ein grosses Dankeschön aussprechen. Seit den Frühlingsferien, genau seit der Woche vom 6. Mai, sind wir mit der Schwimmschule wieder in Geroldswil anzutreffen. Die Schwimmlehrer/innen konnten es nicht erwarten und freuen sich auf ganz viele Kinder, welche bei uns spielerisch und mit viel Freude das Schwimmen erlernen möchten. Dies ist sehr wichtig, denn leider ereignen sich in der Schweiz jedes Jahr immer noch zu viele Ertrinkungsunfälle. Dies zu verhindern, ist unser Ziel! Die heute bestehende Schwimmschule Limmattal wird per 1. Juli 2025 durch Susanne Wyss übernommen und weiterbetrieben. Die Kurse finden aktuell jeweils von Dienstag bis Samstag zu verschiedenen Zeiten statt. Neu führen wir auf Grund reger Anfrage und grossen Interesses donnerstags und freitags je einen Kurs für eine Schwimmgruppe (Abzeichen Wal/Hecht/Delfin) durch. Dieser richtet sich an Kinder, die gerne weiter schwimmen möchten und die Grundlagentests 1 bis 7 erfolgreich abgeschlossen haben. Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zu Kursen/ Zeiten/Preisen und können sehen, ob noch Plätze frei sind. Gerne nehmen wir Ihre Buchung entgegen, sie erreichen uns via Mail oder Telefon. Nun freuen wir uns auf viele Kurse mit vielen glücklichen Kindern! Herzlichst Ihr Schwimmschul-Team schwimmschule-limmattal@geroldswil.ch Telefon 044 749 32 74 (vorwiegend Dienstagmorgen) Kursübersicht 2025 – Schwimmschule Limmattal schwimmschule-limmattal.ch/kursübersicht/ • Malen • Renovieren • Bodenbeläge Natel 079 404 36 02 Tel. 044 747 00 75 www.pegros.ch info@pegros.ch Pegros Ettlin GmbH 8954 Geroldswil
Nicht vergessen! Häckselservice Nur auf Voranmeldung unter: Tel. 044'749'32'35 oder bau_infrastruktur@geroldswil.ch (bis spätestens am Freitag davor) Mittwoch, 10. September 2025 Mittwoch, 19. November 2025
Gemeinde 19 Den 80. Geburtstag feierten: 13. März Roland Grogg 16. März Brigitta Dux-Balderer 17. März Renate Kahle-Maertins 26. April Esther Keller-Senn Den 85. Geburtstag feierten: 08. März Alice Ruoss-Junginger 28. März Christine Gibert-Stuhlpfarrer 01. April Jesus Aguirre Solis 15. Mai Friedrich Pfister-Keller Feiern auch Sie den 80., 85., 90. usw. Geburtstag oder eine Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeit und wünschen keine Gratulation durch die Gemeinde? Bitte teilen Sie dies der Präsidialabteilung mit: 044 749 32 30 oder E-Mail an info@geroldswil.ch. Jubilare 2025 Gratulationen Der Gemeinderat wünscht allen Jubilaren alles Gute und beste Gesundheit! Den 90. Geburtstag feierten: 02. März Maria Carbone-Romano 13. März Roland Dumuid-Lüthi 15. März Esther Sahli-Mächler 31. März Ruth Weibel-Kuhn 16. Mai Hedwig Güdel-Neukom Den 95. Geburtstag feierten: 09. März Werner Singer 07. Mai Johann Moser-Räss Das Fest der Eisernen Hochzeit feierten: 12. Mai Bruno und Yvonne Polentarutti-Zeindler
20 Gemeinde Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Farbenfrohe Blumenwiesen, füllige Hecken und prächtige Bäume – die Gärten privater Hausbesitzer/innen und Grünfreunden verschönern unsere Gemeinde. Gehegt und gepflegt gedeihen die Bepflanzungen und wachsen so manchmal über den Zaun, die Mauer oder das eigene Grundstück hinaus. Konsequenz: Die Sicht von Fussgängern sowie anderen Verkehrsteilnehmenden wird beeinträchtigt, der betriebliche Strassenunterhalt kann nicht ordentlich durchgeführt werden, das Grün wird zum Sicherheitsproblem. v Pri ater Grund Ö entlicher Gr ff und hw g Ge e Fswee nd us g u Str s n hn G hweg a se o e e e Strass 0 50 m . 2.65 m 4.50 m So sehr uns das Grün in der Gemeinde Geroldswil freut, so sehr erschweren die zu gross gewordenen Gewächse die Arbeit und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit von allen. Entsprechend verpflichtet das Strassengesetz alle Grundeigentümer/ -innen zum rechtzeitigen Zurückschneiden ihrer Bepflanzungen. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit geleistet. Grundsätzlich ist jeder Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen oder Wegen verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hinausragen, zurückzuschneiden. Bestimmt wird dies in § 20 sowie Anhang 3 und 5 der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) und in § 23 der Polizeiverordnung vom 2. Dezember 2013. Diese Vorschriften müssen ganzjährlich eingehalten werden. Rückschnitt ist ein Muss Um die Eigentümer auf diese Problematik und natürlich ihre Pflicht aufmerksam zu machen, publizieren wir in den Gemeindenachrichten sowie in der «Limmattaler Zeitung» sowie auf unserer Website immer im Frühling und im Herbst jeweils eine Erinnerung an den Rückschnitt. Unser Betriebsunterhalt kontrolliert daraufhin die öffentlichen Strassen und Wege auf ihre Verkehrssicherheit und Benutzbarkeit. Diese Kontrollen finden einerseits im Frühjahr nach der ersten Wachstumsphase und im Herbst nach dem Triebwachstum statt. Stellen die Werkmitarbeiter fest, dass gewisse Pflanzen nicht ordnungsgemäss zurückgeschnitten sind, werden die entsprechenden Eigentümer per Brief auf ihr Versäumnis hingewiesen. Wie bereits erwähnt, ist diese Anordnung keine Willkür unsererseits, sondern eine Vorschrift der VErV. Manche Briefempfänger reagieren verärgert und fühlen sich persönlich angegriffen. Die Aussage: «Der Gärtner kommt aber erst im September», ist nicht zulässig, da die Vorschrift der VErV ganzjährig gilt und eingehalten werden muss. Wir möchten es an dieser Stelle aber nicht unterlassen, Ihnen für Ihre Mitarbeit und den wichtigen Beitrag zur Verkehrssicher
Gemeinde 21 Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: • Bepflanzungen dürfen nicht über die Strassengrenze ins Strassengebiet/ Gehweg ragen. • Über Strassen muss das Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m dauerhaft freigehalten werden. • Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,65 m betragen. • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein. • Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strasse müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. • Gehweg- und Strassenabschlüsse müssen sichtbar sein und freigehalten werden. • Die Bedienung der Hydranten muss allseitig gewährleistet sein. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihren Beitrag an die Verkehrssicherheit. heit zu danken. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte unsere Abteilung Bau und Infrastruktur, Tel. 044 749 32 35, oder per E-Mail: bau_infrastruktur@geroldswil.ch. Stichtag 2. Juni 2025 Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen, Fusswege und Plätze sind diesen Frühling aufgefordert, die Bepflanzungen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Masse bis spätestens am 2. Juni 2025 zurückzuschneiden. DORFFEST 29./30. August 2025
22 Gemeinde Limmattal macht Zukunft Die Regionale 2025 präsentiert von Mai bis Oktober vielfältige Ideen von Limmattalerinnen und Limmattalern. Das Motto der Projektschau lautet «Unterwegs im Limmattal». Rund 30 Projekte werden zwischen Zürich und Baden zu entdecken sein – etwa auf der «Pischte 52» in Schlieren oder der Klosterhalbinsel Wettingen. Dahinter steckt die Regionale Projektschau Limmattal (Regionale 2025). Sie hat in den vergangenen zehn Jahren wegweisende Ideen aus den Bereichen Freiraum, Zusammenleben und Erneuerung unterstützt und vorangetrieben. Aus den Ideen sind teils umfangreiche Projekte hervorgegangen. Sie nehmen die Zukunft des Limmattals vorweg und stellen die Qualitäten dieser für die Schweiz so bedeutsamen Region in den Mittelpunkt. Die Projekte zeigen auf, wie die taltypischen Herausforderungen zu bewältigen sind. Gemeinsam unterwegs an der Limmat Den Auftakt der Projektschau macht der «Tag der Limmat» am 24. Mai. Die Veranstaltung feiert den Austausch und die Zusammenarbeit über alle Limmattaler Grenzen hinweg – Grenzen zwischen den Gemeinden oder den Kantonen Aargau Am «Tag der Limmat» am 24. Mai kommt das Tal an der Limmat zusammen Foto © Regionale 2025 Seien Sie dabei: Startpunkt um 9.15 Uhr beim Gemeindehaus Geroldswil
Gemeinde 23 und Zürich, Grenzen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen oder zwischen Stadt und Land. Die Gemeinden Geroldswil, Killwangen, Oetwil a.d.L., Spreitenbach und Würenlos laden zum Start ins finale Jahr der Regionalen Projektschau 2025 herzlich ein. Mit Apéros und Fussmärschen begegnen sich Bevölkerung und Behörden am gemeinsamen Fluss, der Limmat. Ziel ist die Fischerhütte Killwangen. Ein Tag zum Kennenlernen, Austauschen und Feiern – für Gross und Klein. Der Treffpunkt in Geroldswil ist um 9.15 Uhr beim Gemeindehaus. Treffpunkte und Abmarsch am «Tag der Limmat», 24. Mai 2025 Geroldswil Gemeindehaus, 9.15 Uhr Killwangen Gemeindehaus, 9.30 Uhr Oetwil a.d.L. Gemeindehaus, 9.30 Uhr Spreitenbach Neues Gemeindehaus, 9.30 Uhr Würenlos An der Limmat, rechtes Ufer, Kantonsgrenze, 10.00 Uhr Ziel Fischerhütte Killwangen Weitere Infos zum «Tag der Limmat»:
24 Gemeinde Auf grosser Entdeckungstour In den darauffolgenden Wochen verwandelt sich das Limmattal in ein kulturelles Eldorado. Auf dem Programm stehen Konzerte, Tanzaktionen, Lesungen, Nachtwanderungen, Kunstausstellungen im Freien und vieles mehr. Während der Sommerferien dürfen sich Daheimgebliebene auf ein besonderes Highlight freuen: Die Regionale 2025 lädt zu geführten Entdeckungstouren durch das Limmattal ein. Unterwegs ist man zu Fuss, mit der Bahn oder mit dem Velo. Jede Tour führt an verschiedenen Zukunftsprojekten vorbei. Voraussetzungen für die Teilnahme sind Neugier sowie Freude am gemeinsamen Erleben. Einer dieser Ausflüge heisst «Stadttour» und zeigt das Limmattal als Ort des Wandels. Gerade in den Städten entsteht viel Neues, wobei dazwischen auch reizvolle Rückzugsorte existieren – wahre Oasen der Ruhe und Erholung. Von A nach B kommt man mit der Limmattalbahn, denn auch sie ist ein Beleg für die Dynamik, die im Limmattal vorherrscht. Hier arbeiten und hier wohnen Ein überaus spannendes Projekt ist «Büezerland». Es rückt die Bedeutung der Familienunternehmen für die Region nach vorn. Zentrales Thema dabei ist die Berufslehre. Und es sind just die Lernenden, welche die interessierte Bevölkerung am 25. Juni durch den Betrieb von Planzer AG führen und dieserart die Gelegenheit bieten, das wirtschaftliche Geschehen aus einer ungewohnten Perspektive kennenzulernen. Auch das Thema «Wohnen» kommt nicht zu kurz. Das Bevölkerungswachstum und der demografische Wandel stellen den Geführte Tour «Velospass»: Entdecken Sie mit der Regionalen 2025 das Limmattal Foto © Regionale 2025 Von Mai bis Oktober 2025 finden zahlreiche Events statt Foto © Lea Della Zassa Idyllisch und erholsam: die Limmatauen Foto © Elvira Matticoli
Gemeinde 25 Newsletter Regionale 2025 Das Programm der Projektschau zählt gegenwärtig mehr als 40 Events. Weitere können hinzukommen. Auf der Website der Regionalen 2025 kann ein Newsletter abonniert werden, der regelmässig über Neuigkeiten berichtet. regionale2025.ch 1070853 Generalagentur Limmattal Stephan Egli mobiliar.ch Kirchplatz 8953 Dietikon T 044 744 70 77 limmattal@mobiliar.ch Ich bin für Sie da in Geroldswil. Reto Müller, Versicherungs- und Vorsorgeberater T 044 744 70 61, reto.mueller@mobiliar.ch Mit der Regionalen 2025 «unterwegs im Limmattal» Foto © Regionale 2025 Limmattaler Wohnungsmarkt vor Herausforderungen, auf die angemessen reagiert werden muss. Am 10. September steht dieses Thema im Fokus einer Diskussionsveranstaltung im «Gleis 21» in Dietikon. Dort werden Ideen dazu aufgezeigt. Siedlungscoaching ist eine dieser Ideen, es fördert das Zusammenleben auf inspirierende Art und Weise. Der Abschluss der Projektschau findet an der Limmattaler Kantonsgrenze bei Dietikon statt. Geplant ist ein grosses Picknick mit regionalen Produkten. Das Picknick folgt dem «Tavolata»-Prinzip, welches das gemeinsame Geniessen in geselliger Runde feiert. Am 20. September ist es so weit. Alle bringen etwas mit, sodass die «Lange Tafel» nicht nur regionale Köstlichkeiten, sondern auch eine bunte Vielfalt an weiteren Speisen offeriert. Die eine oder andere Attraktion für Gross und Klein rundet diesen besonderen Erlebnistag ab.
26 Gemeinde 10 Jahre Polizei rechtes Limmattal Am 1. November 2014 nahm die damals neu gegründete Polizei rechtes Limmattal in Weiningen ihren operativen Betrieb auf. Um dieses Jubiläum zu feiern, fand am Donnerstag, 16. Januar 2025, im grossen Saal des Restaurants Linde in Weiningen ein Apéro statt. Der Polizeichef Sven Schenker sowie der Vizepräsident des Zweckverbandes Polizei rechtes Limmattal, Urs Muntwyler, durften diverse Vertreter und Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung und Behörden begrüssen. Unter anderem nahmen die Polizeichef Sven Schenker
Gemeinde 27 - Montage mit Komplettservice - Fensterersatz - Reparaturen - Unterhalt - Sonnenschutz Ihr Partner für Dachfenster ! www.saxerholzbau.ch Tel. 044 750 07 19 Mail: info@saxerholzbau.ch Gemeindepräsidenten der Vertragsgemeinden Unterengstringen und Geroldswil sowie die Gemeindepräsidentin von Oetwil an der Limmat daran teil. Ebenfalls durften Angehörige der Kantonspolizei sowie der umliegenden Kommunalpolizeien begrüsst werden. Weiter wurde der Anlass von Regierungsrat Mario Fehr beehrt, welcher an die anwesenden Gäste ein Grusswort ausrichtete. Der Anlass sollte nicht nur ein Jubiläum darstellen, sondern war auch als Dankeschön an unsere Partnerorganisationen gerichtet, welche die Arbeit der Polizei rechtes Limmattal immer wieder tatkräftig Vizepräsident des Zweckverbandes Polizei rechtes Limmattal, Urs Muntwyler, Regierungsrat Mario Fehr unterstützen. Somit nahmen auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Werkdienste, Verwaltung, Sicherheitsabteilungen und weitere Partner am Anlass teil.
28 Gemeinde Dieses Jahr sind wir nochmals in das Brandhaus in Eiken zur Ausbildung am Feuer gefahren. Am Vormittag war der Zug 2 an der Reihe und am Nachmittag der Zug 1. So können wir die Einsatzbereitschaft in unserem Einsatzgebiet nach wie vor sicherstellen. Auch wenn das Brandhaus mit vier Feuerstellen relativ klein ist, gibt es doch viele verschiedene Wege, um zum Feuer zu gelangen. Das Programm wurde entsprechend angepasst, damit die AdF (Angehörige der Feuerwehr) im Vergleich zum letzten Jahr neue Herausforderungen hatten. Vollbrand im Erdgeschoss Ein Zimmer steht im Vollbrand, der Rauch dringt aus der Türe und das Feuer zündet auch schon aus dem Fenster. Nun heisst es, zur Brandbekämpfung im Team vorzurücken. Der Rauch deckt fast die obere Hälfte des Raumes ab. Für uns ist dies eine gute Ausgangslage, denn in der unteren Hälfte haben wir Sicht und weniger Hitze. Der Trupp rückt somit zur Brandstelle vor, unterstützt von einem AdF, welcher die Schlauchführung von ausserhalb sicherstellt und die Entwicklung des Feuers beim Fenster beobachtet. Sollte die Gefahr einer Rauchgasdurchzündung (Flashover) entstehen, muss er die AdF im Gebäude warnen können. Jeder ist gefordert und muss wachsam sein. Endlich beim Feuer angekommen, findet der erste Löschangriff aus der Deckung statt. Im Raum ist es viel zu heiss, um vorrücken zu können, und in dieser Phase hat es auch keinen Sinn. Auf dem Bild 2 sieht man sehr gut, wie die Thermik oberhalb des AdF durchströmt. Seine Position ist perfekt, denn er bekommt nicht die volle Hitze der Flammen ab. Die Brandbekämpfung braucht Geduld, man kann nicht einfach das Strahlrohr aufmachen und Wasser abgeben, bis gelöscht ist, denn ein Liter Wasser generiert 1700 Liter Wasserdampf. Dieser nimmt ebenfalls den geringsten Widerstand und dringt durch die Türe hinaus, was wiederum eine Gefahr für unsere AdF darstellt. Sobald das Feuer unter Kontrolle gebracht worden ist, kann man den Raum betreten und mit den Nachlöscharbeiten fortfahren. Zimmerbrand im ersten Stock Unter Atemschutz mit einem Schlauch die Leiter hochzuklettern, üben wir immer wieder mal während der Mannschaftsübungen. Diese Vorgehensweise haben wir nun auch im Brandhaus eingebaut. Der eine Ausbildungsplatz bestand darin, über die Leiter in den ersten Stock vorzurücken und den Zimmerbrand zu bekämpfen. Hier war das Feuer nicht so gross wie im unteren Stock, somit hat der Schnellangriff (100 Meter langer, fest verbauter Schlauch im Tanklöschfahrzeug) gereicht. Aber auch hier machten wir es dem Trupp nicht einfach. Es musste nach dem Einstieg über die Leiter noch ein Gang durchquert werden, bis man zum Feuer vordringen konnte. Dieses befand sich in einer Nische mit kompliziertem Zugang. Übung im Brandhaus in Eiken 1 2
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