Gemeinde 11 Eckpunkte des Budgets 2026 Das Budget 2026 rechnet mit Aufwendungen von CHF 34,404 Mio. und Erträgen von CHF 34,695 Mio. Der daraus resultierende Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 0,205 Mio. wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen betragen CHF 0,851 Mio. Im Liegenschaftenfonds «Huebegg» und «Hoschti» sind CHF 0,850 Mio. budgetiert. Der Steuerfuss wurde seit 2020 in zwei Stufen von 49% auf 43% gesenkt und blieb bis 2025 unverändert. Der Gemeinderat beabsichtigt, im Budget 2026 den Steuerfuss um 5% auf 48% zu erhöhen. Der ordentliche Steuerertrag von CHF 7,440 Mio. liegt damit CHF 0,660 Mio. über dem Vorjahresbudget. In der Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen sind Nettoinvestitionen von CHF 1,401 Mio. geplant. Davon entfallen auf die gebührenfinanzierten Bereiche Wasser und Abwasser CHF 0,775 Mio. Im Finanzvermögen sind aufgrund der Realisierung Baufeld «Hoschti» keine Investitionen geplant. Anstrengungen erscheint für den Gemeinderat unter Berücksichtigung des Finanzplans fahrlässig. Nicht akzeptabel ist das Absinken des Nettovermögens der Gemeinde auf unter null. (Erklärung: Das Nettovermögen der Gemeinde entspricht dem Total des Finanzvermögens minus die gesamte Verschuldung.) Das Szenario eines negativen Nettovermögens ist aber ohne die geplante Steuererhöhung durchaus realistisch und lässt sich wie folgt darstellen. «Cash ist King» Für den Schuldenabbau sind über die nächsten Jahre flüssige Mittel («Cash») notwendig. Obwohl im Budget 2026 für den Gesamthaushalt ein Ertragsüberschuss von lediglich ca. CHF 205 000.– ausgewiesen wird, kann mit der geplanten Steuererhöhung für den Allgemeinen Haushalt (ohne die gebührenfinanzierten Bereiche Wasser, Abwasser und Abfall und nach Investitionen) ein Finanzierungsüberschuss von ca. CHF 1,07 Mio. ausgewiesen werden. (Erklärung: Die Differenz zwischen dem budgetierten Ertragsüberschuss und dem Finanzierungsüberschuss ist im Wesentlichen durch die Abschreibungen und die Einlagen in die Renovationsfonds «Huebegg» und «Hoschti» begründet.) Dieser Finanzierungsüberschuss repräsentiert «Cash», der für den angestrebten Schuldenabbau zur Verfügung stehen wird. Der Gemeinderat plant nicht etwa, alle Schulden zurückzuzahlen. Ziel ist, mittelfristig ein Nettovermögen von CHF 8 bis 10 Mio. ausweisen zu können. Langfristig sollen die ertragsbringenden Investitionen im Finanzvermögen von starken Zinsentwicklungen geschützt und entsprechend nur in vertretbarem Mass verschuldet bleiben. Eigenkapitalentwicklung Zwar wird sich das Eigenkapital der Gemeinde im Jahr 2025 im Rahmen der Neubewertung der Liegenschaften, die nicht unmittelbar für öffentliche Aufgaben der Gemeinde benötigt werden (sog. «Finanzvermögen»; ohne «Hoschti») etwas erholen. Der Gemeinderat erwartet allerdings im Jahr 2026 eine hohe Wertberichtigung von zwischen CHF 10 und 12 Mio. auf dem Gebäude «Hoschti». Diese Wertberichtigung wird das Eigenkapital des allgemeinen Haushalts auf einen Betrag von unter CHF 10 Mio. drücken. (Die Mitberücksichtigung von Eigenkapitalanteilen der gebührenfinanzierten Bereiche sowie der Renovationsfonds erscheint dem Gemeinderat hier unangebracht.) Zusammenfassung Ausser neuen Einnahmen aus den Überbauungen «Huebegg» und «Hoschti» hat die Gemeinde über die letzten fünf Jahre keine fiskalischen Mehrerträge erzielen können. Die Steuerkraft pro Einwohner von Geroldswil bleibt tief und hat sich im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt sogar verschlechtert. Gleichzeitig haben sich die laufenden Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Soziales, deutlich erhöht und übersteigen die erzielten Mehreinnahmen. Dadurch wird der positive Effekt der neuen Erträge vollständig neutralisiert. Ein Schuldenabbau ist im Hinblick auf die zukünftigen Investitionen notwendig, um weiterhin ein positives Nettovermögen ausweisen zu können. Der Gemeinderat will die Reduktion der Schuldenlast im Hinblick auf den Finanzplan sofort angehen und nicht erst dann reagieren, wenn nichts mehr geht. Ausserdem will der Gemeinderat die ertragsbringenden Investitionen im Finanzvermögen vor Zinsschwankungen schützen und gleichzeitig für die Gemeinde einen vernünftigen finanziellen Spielraum beibehalten.
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