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Agglomerationsprogramm Limmattal 4. Generation – Genehmigung durch den Gemeinderat

Der Bund beteiligt sich finanziell an kommunalen und kantonalen Verkehrsinfrastrukturprojekten. Voraussetzung ist, dass Agglomerationsprogramme eingereicht werden, mit denen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abgestimmt werden.

Mit Schreiben vom 7. September 2020 wurden die Gemeinden eingeladen, an der öffentlichen Mitwirkung teilzunehmen. Aufgrund der öffentlichen Mitwirkung wurde das Agglomerationsprogramm fertig gestellt.

Das Programm soll mit Beschlüssen der Regierungsräte des Kantons Zürich und Aargau Mitte Juni 2021 an den Bund eingereicht werden. Gemäss den Vorgaben des Bundes müssen die Zuständigen Exekutiven der am Agglomerationsprogramm beteiligten Akteure (Gemeinde, Planungsregionen und Dritte, sofern diese Massnahmenträger sind) dem Programm vor der Einreichung zugestimmt haben. Zudem müssen sich alle Massnahmenträger im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung ihrer Massnahmen verpflichtet haben. Dies bedeutet, dass sie ihre Massnahmen bis zur Bau- und Finanzierungsreife vorantreiben, wobei die Entscheide der gesetzlich zuständigen Entscheidungsträger vorbehalten bleiben. Der Exekutivbeschluss gilt damit als verbindliche Absichtserklärung.

Mit Schreiben vom 22. Januar 2021 lädt das Amt für Mobilität, Zürich die Gemeinde Geroldswil als Partner des Agglomerationsprogramms Limmattal ein, dem vorliegenden Agglomerationsprogramm der 4. Generation zuzustimmen.

Dem Gemeinderat liegen zur Genehmigung den Bericht zum Agglomerationsprogramm der 4. Generation (Teil 1) sowie den Massnahmenband (Teil 2) und einen Ergebnisbericht (Teil 4) vor. Das Agglomerationsprogramm der 4. Generation hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom Montag, 22. Februar 2021 genehmigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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