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Informationen zu "Trendfahrzeugen"

Die aktuellen Trendfahrzeuge wie E-Scooter, E-Roller etc. werden immer beliebter. Auf öffentlichem Grund sind aber nicht alle Fahrzeuge erlaubt bzw. zugelassen. Die Gemeindepolizei Geroldswil stellt fest, dass immer mehr Schüler/Jugendliche ihren Schulweg mit diesen Fahrzeugen zurücklegen oder auch im privaten Bereich damit unterwegs sind. Was in Bezug auf die Benutzung des öffentlichen Grundes erlaubt ist und was nicht, darüber bestehen oftmals Unsicherheiten.

Die Gemeindepolizei Geroldswil weist Sie auf die gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen dieser Trendfahrzeuge im Strassenverkehr hin.

  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen keine zugelassenen Trendfahrzeuge (E- Bike, E-Roller, E-Scooter u. Trottinetts) auf öffentlichem Grund benutzen und lenken
  • Jugendliche ab 14 Jahren (das Alter muss erreicht sein) dürfen solche Trendfahrzeuge nur mit dem Führerausweis Kat. M auf öffentlichem Grund lenken

Im untenstehenden Merkblatt ist ersichtlich, welche Fahrzeuge im Strassenverkehr zugelassen (grün) und welche nicht zugelassen sind (rot).

Grün markierte Fahrzeuge
Für die persönliche Sicherheit empfiehlt die Polizei, beim Benützen von Trendfahrzeugen in jedem Fall das Tragen eines Velohelms – auch wenn die Helmtragpflicht bei diesen Fahrzeugen teilweise nicht obligatorisch ist.

Rot markierte Fahrzeuge
Die rot markierten Fahrzeuge sind nur auf abgesperrtem Areal (eingezäunt) oder im Haus zu verwenden und nicht auf öffentlichen Strassen wie Quartierstrassen, Trottoirs, Parkplätzen, Begegnungszonen, öffentlichen Plätzen wie Dorfplatz oder auf dem Zentrumsplatz (bei Coop).

Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen die Gemeindepolizei Geroldswil gerne zur Verfügung (Tel. 044 749 32 17 oder gemeindepolizei@geroldswil.ch).

Die Gemeindepolizei Geroldswil wünscht Ihnen gute Fahrt!

Bitte beachten Sie dazu das dazugehörige Merkblatt.

Zuständige Verwaltungsabteilung

Gemeindepolizei

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