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Erarbeitung des kommunalen Inventars potentieller Schutzobjekte

Der Zonenplan und die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Geroldswil stammen aus dem Jahr 1994 und wurden seitdem periodisch teilrevidiert. Der Vergleich zwischen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) und verbindlichen Plänen wird heute zuerst vorgenommen. Dabei gibt es zahlreiche übergeordnete Rahmenbedingungen zu beachten wie:

  • Regionaler Richtplan
  • Kantonales Raumordnungskonzept
  • Kantonaler Richtplan
  • IVHB
  • Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und Mehrwertausgleichsverordnung (MAV)
  • Inventare Denkmalpflege, ISOS etc.

Im Zusammenhang mit der Revision der BZO sollte auch überprüft werden, ob es in der Gemeinde Geroldswil, nebst den vom Kanton unter Schutz gestellten Gebäuden, auch noch Gebäude, Orte etc. gibt, die in einem kommunalen Inventar erfasst werden sollen. Die Abteilung Bau und Infrastruktur wurde beauftragt, Offerten bei spezialisierten Planungsbüros einzuholen.

Der Gemeinderat hat daher am 14. September 2021 einen Kredit von Fr. 31'200.00 für das Erstellen eines kommunalen Denkmalschutzinventars genehmigt und den entsprechenden Auftrag erteilt. Die Arbeiten werden nun aufgenommen.

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