Geroldswil Gemeindenachrichten 1/15

Gemeinde 6 Identitätskarte Die Identitätskarte ohne Pass können Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle Geroldswil beantragen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit • 1 Passfoto (aktuell) • alte Identitätskarte (bei Verlust; polizeiliche Verlustanzeige) Wie lange dauert es, bis meine Ausweise ausgestellt sind? Erneuern Sie Ihre Ausweise in den Monaten Oktober bis März! In den Hauptreisemo- naten (April bis September) werden bedeutend mehr Ausweise beantragt. Es ist daher in diesen Monaten mit Wartezeiten zu rechnen. Deshalb bitten wir Sie, die Ausweise im eigenen Interesse bereits in den vorhergehenden Monaten (Oktober bis März) zu erneuern. Identitätskarte Pass Provisorischer Pass Maximal 10 Arbeitstage Maximal 10 Arbeitstage Bis zu 1 Stunde Wartezeit Wie viel kosten meine neuen Ausweise? Kinder (0 –18 Jahre) Erwachsene Identitätskarte 35.00 70.00 Pass 65.00 145.00 Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) 78.00 158.00 Provisorischer Pass 100.00 100.00 Provisorischer Pass Flughafen 150.00 150.00 Wie lange sind meine Ausweise gültig? Kinder (0 –18 Jahre) Erwachsene Identitätskarte 5 Jahre 10 Jahre Pass 5 Jahre 10 Jahre Provisorischer Pass * * * Für die Dauer des Auslandaufenthaltes, jedoch max. 12 Monate Wie gehe ich vor, wenn ich meine Ausweise verloren habe? Melden Sie den Verlust oder den Dieb- stahl Ihres Ausweises so schnell wie möglich der örtlichen Polizei. Mit der Verlustanzeige können Sie einen neu- en Ausweis beantragen. Die Verlustmeldung hat die Ungültigkeit des Ausweises zur Folge. Ein aufge- fundener Ausweis kann deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer ausstellenden Behörde (Passbüro oder Einwohnerkontrolle) abzugeben. Wenn Sie im Ausland weilen, müssen Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ebenfalls so rasch als möglich der örtlichen ausländischen Polizei melden. Einen Ersatzausweis können Sie bei der Schweizer Bot- schaft oder beim Konsulat Ihres Auf- enthaltslandes beantragen. Auch wenn Sie keinen Ersatzausweis benötigen, sollten Sie Ihren Aus- weisverlust so rasch als möglich der zuständigen Schweizer Vertretung oder – nach Rückkehr in die Schweiz – einer schweizerischen Polizeistel- le melden. Dies gilt auch bei Verlust eines abgelaufenen Ausweises.

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