Geroldswil Gemeindenachrichten 1/15

Gemeinde 7 Welche besondere Bestimmun- gen gelten für Kinder, Minder- jährige und nicht-mündige Per- sonen? Für Kinder muss ab Geburt ein eigener Ausweis mit Foto durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Anhand des Ausweisfotos muss ein Kind jederzeit zweifelsfrei identifiziert werden können. Unterschrift, Fingerabdrücke und Grösse Kinder ab dem 7. Lebensjahr können den Ausweis eigenhändig unterschreiben. Bei Minderjährigen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf die Erfassung von Fingerabdrücken verzich- tet. Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, werden Angaben über die Grösse weggelassen. Gesetzliche Vertretung Minderjährige und Personen unter Bei- standschaft nach Art. 394, 396 und 398 ZGB müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetz- lichen Vertretung erscheinen. Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, genügt für die Beantragung eines Ausweises die Unterschrift eines sorge- berechtigten Elternteils, wenn von der Zustimmung des anderen ausgegangen werden kann. Unverheiratete, geschiedene oder ge- trennt lebende Eltern müssen einen Sor- gerechtsnachweis mitbringen. Was muss ich bei der Fotoaufnahme beachten? Frontalaufnahme neutraler Hintergrund neutraler Gesichtsausdruck 35 x 45 mm Mund geschlossen

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