Geroldswil Gemeindenachrichten 3/15

Gemeinde 12 Sie haben die Wahl National- und Ständerat werden jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren ge­ wählt. Die nächsten Gesamterneuerungs­ wahlen finden am 18. Oktober 2015 statt. Das Ausfüllen der Stimmunterlagen ist keine leichte Aufgabe. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Voraussetzungen für eine gültige Stimme Bitte beachten Sie im Allgemeinen: • Unterschreiben Sie Ihren Stimm­ rechtsausweis eigenhändig auf der Vorderseite. • Legen Sie sämtliche Abstimmungs- und Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert. • Legen Sie Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das ver­ schlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert • Beachten Sie die Zustellfristen der Post. Das Abstimmungskuvert ist mit einer B-Post-Frankatur verse­ hen. Übergeben Sie Ihr Abstimmungs­ Unterzeichnen Sie Ihren Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite kuvert bis spätestens am Dienstag, 13. Oktober 2015, der Post, damit Ihre Unterlagen pünktlich bei der Gemein­ deverwaltung eintreffen und Ihre Stimme zählt. Ständeratswahlen Im Ständerat sind 46 Personen vertreten, die im Majorzwahlverfahren, das heisst im Mehrheitswahlverfahren, gewählt werden. Jeder Kanton wählt zwei, die Halbkantone eine Vertreterin oder einen Vertreter. Für den Kanton Zürich können alle im Kanton wohnhaften und stimmberechtig­ ten Personen in den Ständerat gewählt werden. Damit Ihre Stimme zählt Sie erhalten für die Ständeratswahlen einen blauen Wahlzettel mit zwei leeren Zeilen. Sie können maximal so viele Stim­ men vergeben, wie Personen zu wählen sind. Sie können also maximal zwei Perso­ nen wählen. Wählen Sie zwei der öffent­ lich zur Wahl vorgeschlagenen Personen oder zwei andere im Kanton Zürich wohn­ hafte und stimmberechtigte Personen. Jede Person darf nur einmal auf demWahl­ zettel aufgeführt werden. Als ungültige Stimme werden Namen wie Micky Mouse, Barack Obama usw. behandelt. Enthält Ihr Wahlzettel mehr als zwei Stimmen, wird Ihre Stimme von unten nach oben gestri­ chen. Das bedeutet, der Kandidat, der zu­ unterst steht, wird durch dieWahlbüromit­ glieder gestrichen und fällt als überzählig weg. Diese Person erhält von Ihnen also keine gültige Stimme. Die öffentlich für den Kanton Zürich zur Wahl vorgeschlagenen Personen finden Sie auf der Website des Statistischen Amtes: Wahlen & Abstimmungen Ständeratswahlen 2015 www.statistik.zh.ch Goldene Regeln für die Ständeratswahlen • Verwenden Sie nur amtliche Wahl­ zettel. • Füllen Sie den Wahlzettel hand­ schriftlich und gut leserlich aus. • Auf Ihrem Wahlzettel stehen maxi­ mal zwei Namen von zu wählenden Personen. • Jede Person darf nur einmal auf dem Wahlzettel sehen.

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