Geroldswil Gemeindenachrichten 3/15

Gemeinde 13 Nationalratswahlen Im Nationalrat sind 200 Personen aus unterschiedlichen Parteien vertreten, die im Proporzwahlverfahren gewählt werden. Das bedeutet, dass die Parlamentssitze im Verhältnis (proporzional) zu den Stimmen der Parteien verteilt werden. Dem Kanton Zürich stehen 35 Sitze zu. Anders als bei den Ständeratswahlen können aus­ schliesslich Personen gewählt werden, die auf einem der 35 vorgedruckten Wahl­ zettel stehen. Damit Ihre Stimme zählt Sie erhalten mit den Wahlunterlagen eine graue «Broschüre» mit 35 vorgedruckten sowie einigen leerenWahlzettel. Jede vor­ gedruckte Liste ist einer Partei zugeteilt. Sie können eine vorgedruckte oder die leere Liste auswählen. Wenn Sie einen vorgedrucktenWahlzettel benützen, können Sie diesen unverändert einlegen. Die Partei erhält so viele Stim­ men (Parteistimmen), wie Namen (Kandi­ datenstimmen) und leere Zeilen (Zusatz­ stimmen) aufgeführt sind. Sie können den vorgedruckten Wahlzettel jedoch auch verändern: 1. Streichen: Sie können vorgedruckte Namen von Kandidaten durchstreichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidatenstimme von Ihnen. Die nun leere Zeile gilt nun als Stimme für die Partei. Der Wahlzettel muss mindestens einen Kandidaten enthalten. 2. Kumulieren: Sie können einen vorge­ druckten Namen handschriftlich wie­ derholen. Dadurch erhält diese Person zwei Stimmen. Der gleiche Name darf höchstens zweimal auf demWahlzettel aufgeführt werden. 3. Panaschieren: Sie können Kandidaten anderer Listen auf Ihren Wahlzettel schreiben. Diese erhalten somit Ihre Kandidatenstimme und deren Partei Ihre Parteistimme. Auf den leeren Zeilen können Sie kumulie­ ren und/oder panaschieren. Leergelasse­ ne Zeilen auf dem Wahlzettel zählen als Zusatzstimme für die Partei, welche oben auf dem Wahlzettel steht. Insgesamt dür­ fen nicht mehr als 35 Namen auf Ihrem Wahlzettel stehen. Wenn Sie einen leeren Wahlzettel benüt­ zen, können Sie die Bezeichnung und/oder Nummer ihrer bevorzugten Partei selber hineinschreiben. Der Wahlzettel muss mindestens einen Namen eines wählbaren Kandidaten enthaltet. Auch auf dem lee­ ren Wahlzettel ist kumulieren und pana­ schieren möglich. Die Summe aus den Kandidatenstimmen und den Zusatzstimmen ergibt die Partei­ stimmen (Parteistärke). Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen jeder Partei, so­ fern diese mindestens einen Sitz gewon­ nen hat. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Präsidiales, Tel. 044 749 32 30 gerne zur Verfügung. Goldene Regeln für die Nationalratswahlen • Verwenden Sie nur amtliche Wahl­ zettel. • Füllen Sie den Wahlzettel hand­ schriftlich und gut leserlich aus. • Geben Sie nur einen Wahlzettel ab. • Gültig und wählbar sind nur Kan­ didaten, die auf einem der vorge­ druckten Wahlzettel stehen. • Auf Ihrem Wahlzettel steht mindes­ tens ein wählbarer Kandidat. • Schreiben Sie Name, Vorname und Nummer der Kandidierenden im­ mer aus. Die Wahlplattform www.ch.ch/ wahlen2015 stellt alle nützlichen Informationen zum Thema Parlament, Wahlprozedere sowie Kandidierende zusammen. Sie finden auf dieser Plattform auch eine ausführliche Wahlanleitung. Am 18. Oktober ist dies der sichere Link zu den Resulta­ ten in der ganzen Schweiz. 1 2 3 Musterwahlzettel

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2